wenn meine Infos richtig sind, hat die Vorlegung (§ 801 BGB) zur Wahrung der Vorlegungsfrist für die 2002er Zinsscheine stattgefunden (zumindest für die DB). Es lief wohl so ab, dass eine "Abordnung " der Hauptzahlstelle zu Clearstream Banking Frankfurt getigert ist und dort in den Tiefen des Tresos die effektiven Bestände (und wohl auch die Globalurkunden) in Augenschein genommen haben und somit die Vorlegung erfolgte. Sobald ich eine "Bescheinigung" über diesen Vorgang habe, werde ich weiter informieren.
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