Physische Ein- und Auslieferungen von Alt-Anleihen der Republik Argentinien

17.12.2013
Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass
mit sofortiger Wirkung
bei physischen Einlieferungen zu den nachstehenden Emissionen darauf zu achten ist, dass eine aktuelle und von der jeweils zuständigen Zahlstelle rechtsverbindlich unterzeichnete Vorlegungsbestätigung nach § 801 BGB oder eine Unterbescheinigung von CBF bezugnehmend auf die im Original vorhandene Gesamtvorlegungsbestätigung der Hauptzahlstelle den betreffenden Urkunden beigefügt ist. Anderenfalls kann eine Gutschrift in Girosammelverwahrung (GS) durch Clearstream Banking künftig nicht mehr vorgenommen werden und folglich wird der Auftrag an den Absender retourniert.
Für eine Einlieferung von effektiven Stücken verweisen wir bezüglich der dann zu erfüllenden
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen auf unsere Kundenmitteilungen:
  • D074 vom 22. Dezember 2006
  • D011 vom 9. März 2007
  • D071 vom 21. November 2007
  • D081 vom 8. Dezember 2008
  • D09077 vom 10. Dezember 2009
  • D10052 vom 23. Dezember 2010
  • D11062 vom 21. Dezember 2011
  • D12071 vom 7. Dezember 2012

wobei bei der Einlieferung zum Nachweis der rechtzeitigen Vorlegung folgende Fristen gelten:
  • Für alle verbrieften Ansprüche, die im Jahr 2002 fällig wurden, muss der Nachweis eine Vorlegung und Zahlungsaufforderung vor dem 1. Januar 2007 belegen;
  • Für alle verbrieften Ansprüche, die im Jahr 2003 fällig wurden, muss der Nachweis eine Vorlegung und Zahlungsaufforderung vor dem 1. Januar 2008 belegen;
  • Für alle verbrieften Ansprüche, die im Jahr 2004 fällig wurden, muss der Nachweis eine Vorlegung und Zahlungsaufforderung vor dem 1. Januar 2009 belegen.
  • Für alle verbrieften Ansprüche, die im Jahr 2005 fällig wurden, muss der Nachweis eine Vorlegung und Zahlungsaufforderung vor dem 1. Januar 2010 belegen.
  • Für alle verbrieften Ansprüche, die im Jahr 2006 fällig wurden, muss der Nachweis eine Vorlegung und Zahlungsaufforderung vor dem 1. Januar 2011 belegen.
  • Für alle verbrieften Ansprüche, die im Jahr 2007 fällig wurden, muss der Nachweis eine Vorlegung und Zahlungsaufforderung vor dem 1. Januar 2012 belegen.
  • Für alle verbrieften Ansprüche, die im Jahr 2008 fällig wurden, muss der Nachweis eine Vorlegung und Zahlungsaufforderung vor dem 1. Januar 2013 belegen.
  • Für alle verbrieften Ansprüche, die im Jahr 2009 fällig wurden, muss der Nachweis eine Vorlegung und Zahlungsaufforderung vor dem 1. Januar 2014 belegen.
Die genannten Fristen gelten entsprechend, auch wenn ein alternativer Nachweis durch Beleg der rechtzeitigen Klageerhebung vorgelegt wird.
Hinweis: Clearstream Banking weist darauf hin, dass sich im Einzelfall bei einer nachträglichen Einlieferung von Stücken zusätzliche Anforderungen ergeben können und behält sich darüberhinaus vor einzelne Einlieferungen gegebenenfalls abzulehnen, soweit dies zum Erhalt der Integrität des jeweiligen Sammelbestandes oder aus organisatorischen Gründen geboten erscheint.

Betroffene Emissionen 

DE000130020010,50%Republik Argentinien DM-Anleihe 95/02
DE000130860910,25%Republik Argentinien DM-Anleihe 96/03
DE000131950711,25%Republik Argentinien DM-Anleihe 96/06
DE000132501711,75%Republik Argentinien DM-Anleihe 96/11
DE00013409099,00%Republik Argentinien DM-Anleihe 96/03
DE000134091712,00%Republik Argentinien DM-Anleihe 96/16
DE000134810011,75%Republik Argentinien DM-Anleihe 96/26
DE00013547518,50%Republik Argentinien DM-Anleihe 96/05
DE00019043087,00%Republik Argentinien DM-Anleihe 97/04
DE00019746088,00%Republik Argentinien EO-Anleihe 98/08
DE00024832039,00%Republik Argentinien EO-Anleihe 98/10
DE00029238518,00%Republik Argentinien EO-Anleihe 99/08
DE00029669008,00%Republik Argentinien EO-Anleihe 99/08
DE00030898508,50%Republik Argentinien EO-Anleihe 99/04

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Customer Service oder Ihrem Relationship Officer.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.