Erfolgreiche Durchsetzungen von Zahlungsurteilen gegen
Staaten als souveräne Schuldner
Zahlstellenpfändung der vergessenen Zinsgelder1
- 361.293,05 € -
Eine Überlegung und Dokumentation2 von Rolf Koch
Abstrakt
In den Jahren 2004/05 gelang erstmals zu Gunsten zweier Inhaber unbedienter argentinischer
Staatsanleihen (unter deutschem Recht begeben) eine definitive Vollstreckung und Pfändung
vs. die Republik Argentinien. Es wurden vergessene Zahlstellengelder (214.967,56 € bei der
Credit Suisse, 124.470,64 € + 1.040,10 € bei der Deutschen Bank und 20.814,75 € bei der
Dresdner Bank) am Bankenplatz Frankfurt gepfändet und nach § 839 ZPO beim Amtsgericht
Frankfurt hinterlegt. Die Idee, das Konzept und Teile der Durchführung stammen von Rolf
Koch. Weitere Perspektiven zukünftiger Vollstreckungsansätze, die kurz angerissen werden,
sind die Pfändung von Alt-Umtauschbonds bei Cleastream Banking Frankfurt , der
Ansatz der Pari Passu Klausel bzw. Gleichrangklausel und nicht zu Letzt der Königsweg
der „Zwangsvollstreckung“, die Exequatur.
Vorbemerkung
Knackpunk einer jeder Leistungsklage gegen einen souveränen Schuldner, also in der Regel
einen Staat (im Falle Argentiniens auch Provinzen3 und Städte), der/die seinen/ihren
Verpflichtungen aus den begebenen, verbrieften4 Anleihen nicht nachkommen ist später
einmal die Vollstreckung.
Im Zuge meiner Bemühungen eine gemeinsame Verfolgung und Bündelung unserer
Interessen gegen Argentinien auf Bedienung der von uns gehaltenen Staatsanleihen zu
dringen, wurde und wird mir bei der Diskussion des gerichtlichen Weges immer und
zuallererst die Frage nach einer späteren Zwangsvollstreckung der erlangten Urteile gestellt.
eine Umfangreiche Betrachtung und Dokumentation ist hier abrufbar
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