Mit dem Urteil
30 C 1595/05-20 habe ich erstinstanzlich die Klippe des Rechtsberatungsgesetzes bei Klagegesellschaften vs. Argentinien umschifft. Das ermutigt mich, an einer weiteren Tranche unter veränderten organisatorischen Bedingungen zu arbeiten. Wer Interesse an diesem Konzept hat, kann sich schon jetzt an mich wenden. Am besten telefonisch unter 06151 / 14 77 94
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