Hier ist erstmals eine Kopie der Vorlegungsbestätigung gemäß § 801 BGB, durchgeführt von CBF (Clearstream Banking Frankfurt) bei der DB (Deutschen Bank)....
technisch ist die Sache so gelaufen, dass eine Abordnung der DB am 19.12.2006 bei CBF in den Tresoren unter den Strassen Frankfurts war und die Stücke physisch "entgegengenommen" hat.
Dieses Dokument ist auch ausgesprochen wichtig für den Annahmeverzug. In Kürze folgt ein Urteil zu dieser Problematik. Dort wurde allerdings vom Inhaber in den Räumen von CSFB vorgelegt...und leider nicht bezahlt!
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