wie ich heute bei einer mündlichen Verhandlung der 21. Kammer (Einzelrichter) mitbekommen habe werden die Globalurkundenurteile wohl nicht mehr ganz so angenehm in der Urteilsformel ausfallen wie auch schon....
die Urteillsformel könnte demnächst wohl so oder ähnlich lauten....
"....Zug um Zug gegen Übertragung/Abtretung der Miteigentumsanteile...."
aus diesem Grunde ist ein Urteil ohne festgestelltem Annahmverzug u. U. sehr problematisch
Disclaimer: Achtung, ich gebe nur meine "Laienhafte" Einschätzung wieder. Fragt den Anwalt eures Vertrauens
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen