Antrag zur Fesstellung des Annahmeverzuges bei der Globalurkunde 410 300 durch CBF-Vorlegung bei den Hauptzahlstellen am 19. bzw. 22.12.2007
Antrag
1. Es wird festgestellt, dass die sich Republik Argentinien mit der Annahme der global verbrieften Zinsscheine/Ansprüche der hier klage weise geltend gemachten Zinszahlungsansprüche der WKN 410 300 im Annahmeverzug befindet.
Begründung
Am 19. bzw. 22.12.2006 wurden sämtliche Bestände der bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Altanleihen (effektiv verbriefte Einzelurkunden und Globalurkunden jeweils nebst Zinsscheinen) der Republik Argentinien bzw. der Provinz Buenos Aires durch den Zentralverwahrer Clearstream Banking Frankfurt den jeweiligen Hauptzahlstellen gemäß § 801 BGB vorgelegt. Sie wurden nicht bezahlt. Siehe dazu die Kundenmitteilung[1] Domestic D074 von CBF (Anlage K 19).
[1] Kundenmitteilung bedeutet in diesem Zusammenhang eine Mitteilung an die Banken, die Bestände für die Anleger mittelbar in der Verwahrkette letztlich bei CBF verwahren lassen. Mit Kunden sind also nicht die endberechtigten Anleger gemeint.
Beispiel einer Bescheinigung der Deutschen Bank
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