Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 18. Januar 2007

Der wichtigste Punkt an diesem Urteil ist der Annahmeverzug bei einer Hauptzahlstelle.

hier ist der Tenor (und Protokoll) im Verfahren 2-21 O 146/03 abrufbar. Der wichtigste Punkt an diesem Urteil ist der Annahmeverzug bei einer Hauptzahlstelle. Die nähre Begründung zum erfolgten Annahmeverzug bei der CSFB folgt, sobald mir das Urteil vorliegt.

Keine Kommentare: