hier ist der
Tenor (und Protokoll) im Verfahren 2-21 O 146/03 abrufbar. Der wichtigste Punkt an diesem Urteil ist der Annahmeverzug bei einer Hauptzahlstelle. Die nähre Begründung zum erfolgten Annahmeverzug bei der CSFB folgt, sobald mir das Urteil vorliegt.
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