ich weiss, inflation ist im moment im €-raum kein thema....aber wer weiss...
wenn wir mal wieder in eine hochzinsphase reinlaufen (stabilisierungskrise mit ernorm hohen kurzfristzinsen) wird die 5% über basis der ezb schnell mal höher sein als die weiterlaufenden zinsen aus der hauptforderung von z.b. 11,75 % beim langläufer 134 810 (bis 2026)
stellt euren zinsantrag zu den weiterlaufenden zinsen aus der kapitalforderung, so dass, falls die 5% über basis höher als die z.b. 11,75% sind....dierser gesetzliche zins greift....
ich bin auf eure kommentare gespannt....
Ergänzung vom 10.3.07:
jetzt ist die technische Frage zu klären, wie ein Klageantrag formuliert und gestellt werden kann, der eine Schwellwert-Gesteuerte Titulierung der weiterlaufenden Zinsen (entweder vertraglich vereinbarte oder der gesetzliche Verzugszins) zum Tragen kommen lässt
hier bin ich auf eure Hilfe angewiesen.....
Hilfsweise sollte man sich in einem Hilfs-Antrag auf einen Zinssatz beschränken, falls das Gericht die Schwellwert-Titulierung nicht zubilligen will
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