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Wenn Clearstream schreibt:
- WKN 130020: 10 Jahre ... siehe Prospekt (pdf-Seite 9, § 6)
- WKN 134810: 10 Jahre ... siehe Hinweis von Rolf Koch (pdf-Seite 1, unten)
- WKN 197460: 10 Jahre ... siehe Prospekt (pdf-Seite 9, § 8)
- WKN 246620: keine Regelung gefunden ... siehe Prospekt
- WKN 248320: 10 Jahre ... siehe Prospekt (pdf-Seite 8, § 8)
- WKN 292385: 10 Jahre ... siehe Prospekt (pdf-Seite 6, § 7)
- WKN 292945: keine Regelung gefunden ... siehe Prospekt
- WKN 304535: keine Regelung gefunden ... siehe Prospekt
- WKN 308985: 10 Jahre ... siehe Prospekt (pdf-Seite 7, § 7)
- WKN 352796: 10 Jahre ... siehe Prospekt (pdf-Seite 7, § 7)
- WKN 353891: 10 Jahre ... siehe Prospekt (pdf-Seite 7, § 7)
- WKN 450900: keine Regelung gefunden ... siehe Prospekt
- WKN 545025: keine Regelung gefunden ... siehe Prospekt
>>> Ich gehe jetzt davon aus, dass bei allen Altbonds nach deutschem Recht die Vorlegungsfrist für Rückzahlungsansprüche gemäß § 801 Absatz 1 mindestens 10 Jahre beträgt ... siehe auch Rolf Koch (Seite 43, unten):
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