meine email an Prof Tietje blieb heute leider unbeantwortet.......
Widersprüchliche Aussagen zur Zwanghaftigkeit des
Umschuldungsdiktates von Argentinien
"Rolf Koch"
christian.tietje@jura.uni-halle.de, rolfjkoch
25.10.2013 00:25:29
Hallo Herr Tietje,
können Sie diesen Widerspruch für mich auflösen ?
Viele Grüsse
Rolf Koch
Tietje (leider kein Datum dabei): Eine Verpflichtung, das Umschuldungsangebot Argentiniens
anzunehmen, gibt es aber nicht // heute mit erheblichem "Gutachtergeld" im Rücken: sinngemäss:
es gibt eine Völkerrechtsregel die uns über 25 GG zwingt uns dem Umschuldungs"Diktat"
Argentiniens zu beugen....
Kann ein Staat gepfändet werden? Gab es das schon mal?
Der Begriff der Pfändung entstammt dem innerstaatlichen Recht. Wenn jemand seine Schulden nicht bezahlt, kann
ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt werden, Eigentum des Schuldners zu pfänden. Das geschieht so, dass der
Gerichtsvollzieher die Gegenstände des Schuldners zunächst beschlagnahmt, indem er auf ihnen einen „Kuckuck“
anbringt. Später werden die Gegenstände dann öffentlich versteigert und der Gläubiger – also die Person, der das
Geld geschuldet wird – erhält den Versteigerungserlös.
Im internationalen Recht (Völkerrecht) gibt es so etwas nicht. Allerdings ist hier zu unterscheiden: Wenn ein Staat
Schulden hat, die er nicht mehr bezahlen kann, kommt es oftmals zu so genannten Umschuldungsmaßnahmen.
Abhängig davon, ob es sich um Schulden handelt, die der Staat gegenüber Banken hat oder gegenüber anderen
Staaten, gibt es hierfür gewisse eingespielte Verfahren. Dazu ist es in der Vergangenheit oft gekommen. Ein anderer
und erst in den letzten Jahren wichtig gewordener Fall stellt die Situation dar, dass ein Staat gegenüber Privaten
(„ganz normalen Leuten“) Schulden hat.
Hintergrund ist, dass Staaten zunehmend so genannte Staatsanleihen ausgeben. Es handelt sich hierbei um den
Verkauf von Wertpapieren durch den Staat auf dem freien Markt, so dass jede Person sie kaufen kann. Im Kern
handelt es sich hierbei um einen Kredit, den eine Privatperson dem Staat gibt. Im Gegenzug verspricht der Staat der
Privatperson Zinsen zu zahlen. Von dieser Möglichkeit, Geld für den Staatshaushalt zu bekommen, haben in den
letzten Jahren viele Staaten Gebrauch gemacht.
Ein aktuelles Beispiel ist Argentinien, das auf diesem Wege in den 1990er Jahren sehr viele Anleihen an
Privatpersonen, insbesondere in Deutschland und Italien, verkauft hat. Dann kam es 2001/2002 aus verschiedenen
Gründen zu einer Finanzkrise Argentiniens. Daraufhin erklärte Argentinien, dass es die Zinsen an die Privatpersonen
nicht mehr zahlen kann. Auf internationaler Ebene wurde Argentinien durch internationale Organisationen geholfen.
Trotzdem bezahlte Argentinien nicht mehr seine Schulden gegenüber den Privaten, sondern bot ihnen eine
Umschuldung an.
Eine Verpflichtung, das Umschuldungsangebot Argentiniens anzunehmen, gibt es aber nicht. So kam
es, dass – was rechtlich zulässig war – zahlreiche Personen u.a. vor deutschen und italienischen
Gerichten den Staat Argentinien verklagten. Die Kläger bekamen auch Recht und Argentinien wurde
verurteilt, seine Schulden zu bezahlen. Aber Argentinien bezahlte immer noch nicht. Daraufhin beauftragten
u.a. die deutschen Kläger Gerichtsvollzieher, Eigentum und Vermögen, das Argentinien in Deutschland hat, z.B.
Bankkonten bei deutschen Banken, zu pfänden. Das ist möglich, soweit es sich nicht um Botschaftskonten oder –
gebäude handelt.
Allerdings war faktisch nicht mehr viel Vermögen Argentiniens in Deutschland vorhanden, so dass die Kläger nicht
viel erreichen konnten, und im Ausland kann man so eine Pfändung nicht durchführen.
Im Ergebnis sieht man also, dass ein Staat als solches nicht gepfändet werden kann. Unter bestimmten
Voraussetzungen ist aber eine Pfändung seines Vermögens möglich, was allerdings mit vielen Schwierigkeiten und
ungewissen Erfolgsaussichten verbunden ist.
Die Frage wurde beantwortet von Prof. Dr. Christian Tietje von der Forschungsstelle für26.10.13 WEB.DE - Widersprüchliche Aussagen zur Zwanghaftigkeit des Umschuldungsdiktates von Argentinien
https://3c.web.de/mail/client/mail/print;jsessionid=783B76A8FB7D8350B55E26240E6E50A5-n1.b
Umschuldungsdiktates von Argentinien
"Rolf Koch"
christian.tietje@jura.uni-halle.de, rolfjkoch
25.10.2013 00:25:29
Hallo Herr Tietje,
können Sie diesen Widerspruch für mich auflösen ?
Viele Grüsse
Rolf Koch
Tietje (leider kein Datum dabei): Eine Verpflichtung, das Umschuldungsangebot Argentiniens
anzunehmen, gibt es aber nicht // heute mit erheblichem "Gutachtergeld" im Rücken: sinngemäss:
es gibt eine Völkerrechtsregel die uns über 25 GG zwingt uns dem Umschuldungs"Diktat"
Argentiniens zu beugen....
Kann ein Staat gepfändet werden? Gab es das schon mal?
Der Begriff der Pfändung entstammt dem innerstaatlichen Recht. Wenn jemand seine Schulden nicht bezahlt, kann
ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt werden, Eigentum des Schuldners zu pfänden. Das geschieht so, dass der
Gerichtsvollzieher die Gegenstände des Schuldners zunächst beschlagnahmt, indem er auf ihnen einen „Kuckuck“
anbringt. Später werden die Gegenstände dann öffentlich versteigert und der Gläubiger – also die Person, der das
Geld geschuldet wird – erhält den Versteigerungserlös.
Im internationalen Recht (Völkerrecht) gibt es so etwas nicht. Allerdings ist hier zu unterscheiden: Wenn ein Staat
Schulden hat, die er nicht mehr bezahlen kann, kommt es oftmals zu so genannten Umschuldungsmaßnahmen.
Abhängig davon, ob es sich um Schulden handelt, die der Staat gegenüber Banken hat oder gegenüber anderen
Staaten, gibt es hierfür gewisse eingespielte Verfahren. Dazu ist es in der Vergangenheit oft gekommen. Ein anderer
und erst in den letzten Jahren wichtig gewordener Fall stellt die Situation dar, dass ein Staat gegenüber Privaten
(„ganz normalen Leuten“) Schulden hat.
Hintergrund ist, dass Staaten zunehmend so genannte Staatsanleihen ausgeben. Es handelt sich hierbei um den
Verkauf von Wertpapieren durch den Staat auf dem freien Markt, so dass jede Person sie kaufen kann. Im Kern
handelt es sich hierbei um einen Kredit, den eine Privatperson dem Staat gibt. Im Gegenzug verspricht der Staat der
Privatperson Zinsen zu zahlen. Von dieser Möglichkeit, Geld für den Staatshaushalt zu bekommen, haben in den
letzten Jahren viele Staaten Gebrauch gemacht.
Ein aktuelles Beispiel ist Argentinien, das auf diesem Wege in den 1990er Jahren sehr viele Anleihen an
Privatpersonen, insbesondere in Deutschland und Italien, verkauft hat. Dann kam es 2001/2002 aus verschiedenen
Gründen zu einer Finanzkrise Argentiniens. Daraufhin erklärte Argentinien, dass es die Zinsen an die Privatpersonen
nicht mehr zahlen kann. Auf internationaler Ebene wurde Argentinien durch internationale Organisationen geholfen.
Trotzdem bezahlte Argentinien nicht mehr seine Schulden gegenüber den Privaten, sondern bot ihnen eine
Umschuldung an.
Eine Verpflichtung, das Umschuldungsangebot Argentiniens anzunehmen, gibt es aber nicht. So kam
es, dass – was rechtlich zulässig war – zahlreiche Personen u.a. vor deutschen und italienischen
Gerichten den Staat Argentinien verklagten. Die Kläger bekamen auch Recht und Argentinien wurde
verurteilt, seine Schulden zu bezahlen. Aber Argentinien bezahlte immer noch nicht. Daraufhin beauftragten
u.a. die deutschen Kläger Gerichtsvollzieher, Eigentum und Vermögen, das Argentinien in Deutschland hat, z.B.
Bankkonten bei deutschen Banken, zu pfänden. Das ist möglich, soweit es sich nicht um Botschaftskonten oder –
gebäude handelt.
Allerdings war faktisch nicht mehr viel Vermögen Argentiniens in Deutschland vorhanden, so dass die Kläger nicht
viel erreichen konnten, und im Ausland kann man so eine Pfändung nicht durchführen.
Im Ergebnis sieht man also, dass ein Staat als solches nicht gepfändet werden kann. Unter bestimmten
Voraussetzungen ist aber eine Pfändung seines Vermögens möglich, was allerdings mit vielen Schwierigkeiten und
ungewissen Erfolgsaussichten verbunden ist.
Die Frage wurde beantwortet von Prof. Dr. Christian Tietje von der Forschungsstelle für26.10.13 WEB.DE - Widersprüchliche Aussagen zur Zwanghaftigkeit des Umschuldungsdiktates von Argentinien
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