Sehr geehrter Herr Koch,
In obiger Sache wird mitgeteilt, dass zunächst Ermittlungen aufgenommen werden. Dies
bedeutet aber noch kein Unwerturteil über die Beschuldigten. Die Ermittlungen werden zeigen,
ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Im Übrigen besteht für Sie kein förmlicher
Rechtsbehelf, da sie als keine Prozesspartei sind. Damit können sie nicht unmittelbarer
Geschädigter eines Prozessbetruges sein.
Dr. S.
Staatsanwalt
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