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Dienstag, 1. Januar 2013

Problematik der Verjährung von Zinsen bei Argy-Globalurkunden

da müsst ihr genau die ALB lesen....bei Globalurkunden können durchaus auch Zinsscheine (Coupons) mit verbrieft sein....wo nicht....kann man auch nicht vorlegen....


".....In der ersten Jahreshälfte 2012 hat das OLG Frankfurt durch einen der Berichterstatter ein Urteil erlassen, wonach es bei den Zinscoupons der Globalurkunden keine Vorlegung nach § 801 BGB gibt (Argument: es gibt anders als bei den Anleihen die in effektiven Stücken hinterlegt sind keine körperlichen Zinsscheine, die vorgelegt werden könnten).
Rechtliche Konsequenz dieser Rechtsauffassung für das OLG Frankfurt: Die Gesamtvorlage von Clearstream im Dezember 2006 wirkt für diese Zinscoupons nicht ! Die Zinsscheine verjähren in der Regelverjährungszeit von 3 Jahren ab Fälligkeit dieser Zinsen !
Dies bedeutet: Sämtliche Zinsscheine bis 2008 wären bereits verjährt, der 2009 Zinsschein verjährt jetzt zum 31.12.2012 !
Es ist mir durch entsprechende Argumenation in einem Parallelverfahren gelungen, diese Rechtsprechung des OLG Frankfurt wieder auszuhebeln mit der Folge, dass auch auf die Zinscoupons der Globalurkunden § 801 BGB anwendbar ist und damit die Gesamtvorlage durch Clearstream auch für diese Zinsscheine seine Wirkung zu Gunsten der Anleger entfaltet.
ABER:
Argentinien hat gegen diese Entscheidung des OLG Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt und diese mittlerweile begründet. Der BGH hat angekündigt, nicht vor Frühjahr 2013 über diese Sache zu beraten.
Folge: Sollte der BGH gegen uns entscheiden und § 801 BGB für Zinsscheine aus Globalurkunden für nicht anwendbar erklären, dann wären sämtliche Zinsscheine bis einschließlich 2009 verjährt.
Es sei denn man ist noch kurz entschlossen und wird noch vor 31.12.2012 aktiv. ...."

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