bei einer Hauptzahlstelle könnt ihr hier 82 M 4411/07 abrufen.
Zum einen seht ihr, welche Mühe es macht den Annahmeverzug "verspätet" über eine Andienung mit GV bei der Hauptzahlstelle herzustellen.
Zum anderen solltet ihr solche Kosten über das Vollstreckungsgericht zu selbständigen, vollstreckbaren Titeln zu machen. Diese Forderung wird dann mit 5% über EZB-Basis verzinslich tituliert.
Das wichtige Urteil 2-21 O 146/03 (festgestellter Annahmeverzug durch Vorlage bei der CSFB) auf das sich der KFB zur Andienung mit GV bei einer Hauptzahlstelle bezieht, könnt ihr hier nachlesen.
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