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Freitag, 11. Mai 2007

DB: "...dass es in der Verantwortung der Clearstream Banking Frankfurt AG liegt, die Vorlegungsfrist gem. § 801 BGB einzuhalten.

Republik Argentinien
11 3/4 % Deutsche Mark-Anleihe von 1996/2026 (WKN 134 810)

Sehr geehrter Herr Koch,

hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihr Schreiben vom 21. März 2007 betreffend die 11 % %
Euro-Anleihe von 1996/2026 der Republik Argentinien mit der Wertpapierkennnummer 134 810 und Euro 10.000,- Nennwert erhalten haben.

Wir haben das Schreiben an das Finanzministerium der Republik Argentinien weitergeleitet. Eine inhaltliche Stellungnahme, auch zu der Frage, ob ihre Kündigungserklärung wirksam ist, kann nur die Emittentin abgeben. Bitte gehen Sie davon aus, dass Sie von der Republik Argentinien keine Empfangsbestätigung erhalten werden.

Eine Bescheinigung der Vorlage der Zinsscheine können wir nicht erstellen. Wir weisen Sie
darauf hin, dass es in der Verantwortung der Clearstream Banking Frankfurt AG liegt, die
Vorlegungsfrist gem. § 801 BGB einzuhalten.

Mit freundlichem Gruß

Schreiben der DB (Eingang 11.5.2007)

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