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Samstag, 26. Mai 2007

Argentinien sagt in den Anleihebedingungen (ALB) "Strafzinsen" zu

"....Argentinien wird auf Verlangen eines Anleihegläubigers (sei es über einen Vertreter oder unmittelbar gegenüber Argentinien oder auf sonstige Weise) an diesen unmittelbar diejenigen Beträge in Deutscher Mark bezahlen, die erforderlich sind, um den Anleihegläubiger hinsichtlich solcher Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben zu entschädigen, die dem Anleihegläubiger dadurch entstanden sind, daß Zinsen auf die Teilschuldverschreibungen seitens Argentiniens an einem Zinszahlungstermin nicht voll gezahlt wurden. Eine derartige Entschädigung im Zusammenhang mit bei Fälligkeit nicht bezahlter Zinsen darf den Betrag nicht übersteigen, der sich ergibt, wenn auf den überfälligen Zinsbetrag (der "Zinsbetrag") für jeden Tag nach dem Tag, an dem der Zinsbetrag zahlbar war, bis zu dem Tag, an dem der Zinsbetrag vollständig gezahlt wurde, ein Zinssatz von 6,87 % per annum angewendet wird. Jedem derartigen Verlangen ist eine Bescheinigung des betreffenden Anleihegläubigers über die Höhe der von ihm geltend gemachten Entschädigung und die zugrundeliegende Berechnung beizufügen. Die Bescheinigung gilt als bindend, sofern Argentinien nicht feststellt, daß die Bescheinigung unrichtige Tatsachen oder Berechnungen enthalt....."



(Seite 6, Mitte Anleihebedingungen der WKN xxx yyy / die WKN gibts bei mir gegen Anruf 06151 / 14 77 94)

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