Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 23. Mai 2007

Aus den Tiefen meiner Materialsammlung Stellungnahme der Bunderegierung

vom 30.12.2003.

Dort kommt klar zum Ausdruck, dass es es nach Auffassung der Bundesregierung keine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Artikels 25 GG gibt, die es einem Staat erlauben würde, Zahlungsverpflichtungen aus privatrechtlichen Verträgen durch Berufung auf einen Staatsnotstand generell einseitig auszusetzen.

Was will man mehr.....

Einige wichtige Passagen:

"...Es kann daher auch keine Pflicht des Gerichtsstaates geben, ihn vor Privaten Gläubigern zu schützen. Der Immunitätsverzicht darf nicht durch den Durchgriff eines völkerrechtlichen Ausnahmetatbestandes auf privatrechtliche Verträge de facto untergraben werden. Der Schuldnerstaat muss sich insofern grundsätzlich an den vereinbarten Anleihebedingungen festhalten lassen...." (Stellungnahme der Bundesregierung vom 30.12.2003, Seite 7, unten)

Stellungnahme der Bundesregierung

Keine Kommentare: