Vorerst nur erstinstanzlich. Ich werde die Berufungsverhandlung beim OLG Ffm abwarten und dann meine weitere Strategie ausarbeiten. Interessant wird es sein, ob es nach dem OLG noch zum BGH weitergeht. Bei den Schriftsätzen zum Nachverfahren habe ich auf Schriftsatzentwürfe von Jakob Heichele zurückgegriffen.
30 C 1595/05-20
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