nach § 522 ZPO gefasst.
8 U 33/07 (Hinweis-Beschluss nach § 522 ZPO vom 26.4.2007 Damit könnte in Kürze ein erstes Urteil im Urkundsverfahren mit einem Rechtskraftvermerk in der Welt sein. (Sofern der BGH in seiner Entscheidung zu diversen Nichtzlassungsbeschwerden uns nicht einen Strich durch die Rechnung macht). Hier könnt ihr das Schlussurteil (eines der ersten in der ARGY-Saga zu einem Urkundsvorbehaltsurteil aus dem Mai 2003) abrufen:
2-21 O 142/03 (Schlussurteil vom 12.12.2006)
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