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Freitag, 16. März 2007

Vorlagebescheinigungen Nach § 801 BGB (Vorlegungsfrist und Annahmeverzug)

zur Bedeutung der Vorlegungsfrist-"Verjährung" und Problematik des Annahmeverzuges bei Zug-um-Zug-Urteilen könnt ihr euch mit mir in Verbindung setzen. (Allgemeine Erörterung aus meinem Erfahrungsschatz. Keine individuelle Rechtsberatung !!!. Dazu solltet ihr einen Anwalt eures Vertrauens konsultieren.)

Vorlagebescheinigung-130860
diese Anleihe ist in effektiven Stücken verbrieft

die beiden folgenden Anleihen liegen "nur" als Globalurkunde vor

dito für:
PBA-Bond-313880

dito für:
München-Bond-248850

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