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Donnerstag, 22. März 2007

in den Tiefen meiner zwangsvollstreckungsordner vs. Argentinien habe ich

jetzt wieder ein Pfändungsmassnahme im Sommer 2006 (Karstadt auf der Zeil) ausgegraben. Es sind eigentlich immer 2 Pfändungsschienen möglich. Einmal die Pfändung von Drittschuldnern, zum anderen die Pfändung beim Schuldner selbst. Da Argentinien immer mal wieder selbst in Deutschland auftritt, kann dies dort dann praktiziert werden. Das besondere bei dieser Pfändung war, dass die Gerichtsvollzieherin erst mit Hinweis auf § 882a ZPO diese Pfändung ablehnte. Die von mir eingelegte Erinnerung dagegen war aber erfolgreich, so dass die Pfändung durchgeführt wurde.


DR II 601/06

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