16. Zuständigkeit, Zustellungsbevollmächtigte Verzicht auf
Immunität, Erfüllungsort und Anwendbares Recht
(a) Argentinien unterwirft sich in Bezug auf jegliche Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren, die gegen Argentinien gerichtet sind und sich aus oder im Zusammenhang mit den Teilschuldverschreibungen einschließlich deren Sicherheiten ergeben, unwiderruflich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit eines jeden
New York State
Court oder New York Federal Court mit Sitz in New York
City, Vereinigte Staaten von Amerika,
des
High Court of Justice in London, Großbritannien,
jedes
Bundesgerichts
mit Sitz in Buenos Aires
oder des
Landgerichts Frankfurt am Main
sowie jedes Instanzgerichts eines jeden der genannten Gerichte. Argentinien verzichtet unwiderruflich - im weitesten rechtlich zulässigen Umfang - auf die Einrede des "forum non conveniens" gegen die Durchführung einer Rechtsstreitigkeit, einer Klage oder eines Verfahrens und jede gegenwärtige oder künftige Einwendung gegen eine derartige Rechtsstreitigkeit oder Klage oder ein derartiges Verfahren, sei es wegen örtlicher Unzuständigkeit oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Argentinien erkennt an, daß ein rechtskräftiges Urteil in einer
dieser Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren endgültig ist und von jedem anderen Gericht durch Vollstreckungsprozeß oder in jeder anderen gesetzlich vorgesehenen Weise vollstreckt werden darf.
die WKN gibts bei mir gegen Anfrage
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen