nach über 4 Jahren der "Aussetzungsstarre" wg einer m.E. nach missbräuchlichen Notstandseinrede der Republik Argentinien wurde ein sehr frühes Verfahren von mir wieder in Gang gesetzt. Unten ist der ausführlich begründete Beschluss als PDF abrufbar. Ihr solltet ihn in euren (noch ausgesetzten Verfahren) dem AG Frankfurt übermitteln, mit dem Antrag auch euer Verfahren wieder aufzunehmen.
29 C 285/03-46 Beschluss vom 9.3.2007 zur Aufhebung der Aussetzung
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