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rolf´s argentinien-blog
und Verlinkung: http://rolfjkoch.blogspot.de/
. Sicherheiten
(a) Sicherheiten für Kapital
Argentinien hat der Federal Reserve Bank of New York als Sicherheitenstelle
zur Sicherung des Gesamtnennbetrags der Teilschuldverschreibungen zugunsten der
Anleihegläubiger ein Sicherungsrecht
an der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau begebenen
Null-Kupon Anleihe in
deutscher Währung bestellt (die "KapitalSicherheit"1)
. Der Gesamtnennbetrag der Kapitalsicherheit bei
Endfälligkeit am 31. März
2023 entspricht dem Gesamtnennbetrag aller Teilschuldverschreibungen.
Die Kapitalsicherheit ist am oder vor dem Endfälligkeitstag der Teilschuldverschreibungen zur Zahlung fällig
und sichert nur den Anspruch auf Rückzahlung des Kapitalbetrages der Teilschuldverschreibungen
am Endfälligkeitstag. Falls die Sicherheitenstelle von Argentinien nach dem Sicherheitenvertrag
nicht zwei Geschäftstage vor dem Endfälligkeitstag
der Teilschuldverschreibungen eine Benachrichtigung über die vollständige Zahlung des bei Endfälligkeit
zahlbaren Kapitals der Teilschuldverschreibungen
erhalten hat, ist die Sicherheitenstelle gemäß dem Sicherheitenvertrag verpflichtet, die Zahlung des
Erlöses für die Kapitalsicherheit an
die Hauptzahlstelle (ausschließlich zugunsten der Anleihegläubiger)
zu veranlassen, damit die Hauptzahlstelle
den vollen Betrag des am Endfälligkeitstag der Teilschuldverschreibungen zahlbaren Kapitals zahlen kann.
Die Nichtzahlung des vollen Kapitalbetrages der Teilschuldverschreibungen
durch Argentinien am Endfälligkeitstag ist der
einzige Umstand in bezug auf die Kapitalsicherheit,
der ein Recht des Fiscal Agent, der Hauptzahlstelle oder eines Anleihegläubigers zum Rückgriff
auf die Kapitalsicherheit begründet. Weder der Fiscal Agent, noch die Hauptzahlstelle, noch irgendein Anleihegläubiger kann zu irgendeinem
Zeitpunkt vor dem Endfälligkeitstag auf die Kapitalsicherheit zugreifen. Insbesondere wird durch die zu irgendeinem Zeitpunkt seitens Argentiniens
unterbliebene Zahlung von Zinsen oder sonstigen Beträgen auf die Teilschuldverschreibungen oder die
Nichtzahlung von Kapital auf die Teilschuldverschreibungen
bei vorzeitiger Rückzahlung,
Fälligstellung oder aus sonstigem Grunde vor dem
angegebenen Endfälligkeitstag weder ein Recht des Fiscal Agent, der Hauptzahlstelle oder eines Anleihegläubigers
zum Zugriff auf die Kapitalsicherheit begründet, noch wird die Kapitalsicherheit dadurch verfügbar .
aus:
ANLEIHEBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
(a)
Die Anleihe der Republik Argentinien ("Argentinien")
im Gesamtnennbetrag von DM 284.480.000 (in Worten: Zwei-
hundertvierundachtzig Millionen Vierhundertachtzigtausend
Deutsche Mark) ist eingeteilt in 56.896 untereinander
gleichberechtigte Inhaber-Teilschuldverschreibungen im
Nennbetrag von je DM 5.000 (die "TeilschuldverSchrei
bungen" ) .
im Gesamtnennbetrag von DM 284.480.000 (in Worten: Zwei-
hundertvierundachtzig Millionen Vierhundertachtzigtausend
Deutsche Mark) ist eingeteilt in 56.896 untereinander
gleichberechtigte Inhaber-Teilschuldverschreibungen im
Nennbetrag von je DM 5.000 (die "TeilschuldverSchrei
bungen" ) .
(b)
Die Anleihe ist in 40 Serien mit den Nummern 1 bis
40 unterteilt (die "Serien"). Die Serien Nr. 1 bis Nr. 39
bestehen aus jeweils 1.422 Teilschuldverschreibungen, die
Serie Nr. 40 aus 1.438 Teilschuldverschreibungen im Nenn
betrag von je DM 5.000,- und haben im Falle der Serien
Nr. 1 bis Nr. 39 einen Gesamtnennbetrag von jeweils
40 unterteilt (die "Serien"). Die Serien Nr. 1 bis Nr. 39
bestehen aus jeweils 1.422 Teilschuldverschreibungen, die
Serie Nr. 40 aus 1.438 Teilschuldverschreibungen im Nenn
betrag von je DM 5.000,- und haben im Falle der Serien
Nr. 1 bis Nr. 39 einen Gesamtnennbetrag von jeweils
DM 7.110.000 und im Falle der Serie Nr. 40 einen Gesamtnennbetrag von
DM 7.190.000. Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen (die "Anleihegläubiger")
sind nicht berechtigt, von Argentinien die Ausstellung von effektiven Teilschuldverschreibungsurkunden oder Zinsscheinen zu verlangen.
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