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Freitag, 20. Juli 2012

Der ABDRECO GmbH ist es gelungen, einen Betrag über ca. Euro 14.000,00 durch einen weiteren PFÜB zu vollstrecken. Grundlage dieser Vollstreckung war der zu unseren Gunsten ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Frankfurt aus dem Hauptverfahren. // aus dem Wiebel-Board rüberkopiert (wird dort sofort gelöscht / muss also brisant sein)

aus dem Wiebel-Board rüberkopiert (wird dort sofort gelöscht / muss also brisant sein)
ABDRECO








Abgeschickt von ein Stiller der ABDRECO am 20 Juli, 2012 um 09:41:46:

Antwort auf: Diese Meldung ist ein Fake von fake am 20 Juli, 2012 um 09:03:11:

aus Beweissicherungsgründen bitte sofort auf Festplatte sichern oder ausdrucken, da Bernd als Vasaale von RA J.Heichele gerne löscht !!!


Sachstandsbericht

1.

Die ABDRECO GmbH hat Mitte des Jahres 2012 einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss (PFÜB) beim AG Franfkurt/Main, Vollstreckungsgericht, gegen die Rep. Argentinien und die Deutsche Bank AG als Drittschuldnerin beantragt.

Durch diesen PFÜB sollen die laufenden Verzugszinsen seit Rechtskraft des Zahlungsurteils (2009) vor der Verjährung geschützt werden.

Diese Vorgehensweise war im Hinblick auf § 197 Abs. 2 BGB notwendig, da die Republik Argentinien diesen Einwand in Parallelverfahren bereits erhoben hatte.

Im Zuge der Erwirkung dieses PFÜBS könnte es erforderlich werden, dass die Originale der Anleihen beim AG Frankfurt,Vollstreckungsgericht, nochmals vorgelegt werden.

Die steht aber im Ermessen des AG Frankfurt, Vollstreckungsgericht. Sollte das Gericht sich für diese Vorgehensweise entscheiden, werden wir Sie nochmals hierüber informieren und dann einen gemeinsamen Termin zur dortigen Vorlage vereinbaren.

Diese Massnahme war jedoch unumgänglich, da anderenfalls ein volles Zinsjahr von der Verjährung bedroht gewesen wäre.

2.

Der ABDRECO GmbH ist es gelungen, einen Betrag über ca. Euro 14.000,00 durch einen weiteren PFÜB zu vollstrecken. Grundlage dieser Vollstreckung war der zu unseren Gunsten ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Frankfurt aus dem Hauptverfahren.

Die ca. 14.000,00 Euro sind noch nicht geflossen, dies sollte jedoch in den nächsten Wochen erfolgen.

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