ABDRECO
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Abgeschickt
von ein Stiller der ABDRECO am 20 Juli, 2012 um 09:41:46:
Antwort auf:
Diese Meldung ist ein Fake von fake am 20 Juli,
2012 um 09:03:11:
aus
Beweissicherungsgründen bitte sofort auf Festplatte sichern oder ausdrucken, da
Bernd als Vasaale von RA J.Heichele gerne löscht !!!
Sachstandsbericht
1.
Die ABDRECO
GmbH hat Mitte des Jahres 2012 einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss (PFÜB)
beim AG Franfkurt/Main, Vollstreckungsgericht, gegen die Rep. Argentinien und
die Deutsche Bank AG als Drittschuldnerin beantragt.
Durch diesen
PFÜB sollen die laufenden Verzugszinsen seit Rechtskraft des Zahlungsurteils
(2009) vor der Verjährung geschützt werden.
Diese
Vorgehensweise war im Hinblick auf § 197 Abs. 2 BGB notwendig, da die Republik
Argentinien diesen Einwand in Parallelverfahren bereits erhoben hatte.
Im Zuge der
Erwirkung dieses PFÜBS könnte es erforderlich werden, dass die Originale der
Anleihen beim AG Frankfurt,Vollstreckungsgericht, nochmals vorgelegt werden.
Die steht
aber im Ermessen des AG Frankfurt, Vollstreckungsgericht. Sollte das Gericht
sich für diese Vorgehensweise entscheiden, werden wir Sie nochmals hierüber
informieren und dann einen gemeinsamen Termin zur dortigen Vorlage vereinbaren.
Diese
Massnahme war jedoch unumgänglich, da anderenfalls ein volles Zinsjahr von der
Verjährung bedroht gewesen wäre.
2.
Der ABDRECO
GmbH ist es gelungen, einen Betrag über ca. Euro 14.000,00 durch einen weiteren
PFÜB zu vollstrecken. Grundlage dieser Vollstreckung war der zu unseren Gunsten
ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Frankfurt aus dem Hauptverfahren.
Die ca.
14.000,00 Euro sind noch nicht geflossen, dies sollte jedoch in den nächsten
Wochen erfolgen.
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