und entsprechend beantragt. Unter Punkt 7 habe ich schon damals (als blutiger, "juristischer" Laie) beantragt, den Annahmeverzug festzustellen. In der Anlage A 5 ist/war das Protokoll über den Annahmeverzug bei der CSFB vom 15.11.2002 beigefügt (im PDF-File letzte Seite).
Viele Urteile vs. Argy die kursieren, haben diesen Annahmeverzug nicht im Tenor und tuen sich entsprechend schwer in der Zwangsvollstreckung.
30 C 2727/02-71-Klageschrift vom 5.12.2002
Wie gesagt, die meiste Zeit verbringe ich mittlerweile mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und verfüge über entsprechende Erfahrungen aus an die 100 Verfahren die ich selbst durchführe oder aber begleite bzw. über deren Fortgang ich informiert werde.
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