Da ich jede Menge an Zwangsvollstreckungen begleite bzw. selbst durchführe, kann ich euch aus meinen Erfahrungen heraus dieses Thema nur dringendst ans Herz legen.
Wer also mehr als nur einen Titel vs. Argy haben will, sollte diesem Punkt, der für die Zwangsvollstreckung äusserst wichtig ist, grosse beachtung schenken!!
Verschiedene Postings/Kommentare im wiebel-bord erfordern eine Erläuterung:
Es genügt nicht, den Annahmeverzug bei den Hauptzahlstellen durch eine golobale Vorlegung seitens CBF (am 19. und 22.12.2007 erfolgt) herzustellen. Dieser Annahmeverzug muss sich auch liquid aus dem Tenor des Urteils ergeben (der/die Gerichtsvollzieher/in und auch der/die Rechtspflegr/in lesen "nur").
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