da sich zum einen der Annahmeverzug liquid aus dem Tenor ergibt
und zum anderen, die weiterlaufenden Zinsen ohne Zug-um-Zug tenoriert sind. Dazu muss man sehen, dass die weiterlaufenden Zinsen als Hauptforderung (und nicht als Nebenforderung) eingeklagt wurden. Der zu Grunde liegende 10.000er wurde nämlich in dieser Klage nicht geltend gemacht.
(diese Feinheiten, dass es "wirklich" vollstreckbar ist, kann nur nachvollziehen, wer, wie ich an die 100 Zwangsvollstreckungen begleitet bzw. selbst durchgeführt hat und mit entsprechenden Erinnerungen/Beschwerden und sonstigen Widrigkeiten zu kämpfen hat-hatte)
31 C 1721/06-16 (vollstreckbare Ausfertigung)
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