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Donnerstag, 19. April 2007

Der Wunsch der Argys nach Fristverlängerung um glatte 3 Monate

wurde auf magere, wenige Tage gewährt. Nach ZPO kann einmalig die Frist verlängert werden (ohne der Klägerseite Gehör zu gewähren). Dieses Recht wurde den Argys gewährt....allerdings auf wenige Tage zusammengestrichen. Ich meine, die Luft für die Argys die Rechtsstreite immer wieder zu verschieben, wird immer dünner.

Dieses Verfahren ist für mich eines der schnellsten, was Fristen und Terminierung anbelangt.

Aus dem Wunsch der Argys , die Klageerwiderungsfrist auf glatte 3 Monate zu verlängern, schließe ich, dass die Rechtsverteidigung durch die Vielzahl der Fälle doch etwas in Atemnot gerät. Also auf, macht den Argys richtig Arbeit, damit sie endlich einsehen, nur Zahlen bringt Frieden.....Rechtsfrieden....


31 C 827/07-23-Antrag auf Fristverlängerung und Bescheid dazu.

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