dieses Urteil ist rechtskräftig, da die Provinz Buenos Aires nicht innerhalb von 10 Tagen beim Bezirksgericht Zürich Berufung eingelegt hat.
Dieses Urteil ist auch unter völkergewohnheitsrechtlichen Aspekten von grosser Bedeutung, so dass ich es dem BVerfG in den Verfahren 2 BvM 1/03, 2/03, 3/03, 4/03, 5/03 sowie 2 BvM 2/06 (die alle mit meinem Namen verbunden sind) vorlegen werde.
Details, wie immer, telf bei mir: 06151 14 77 94
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