Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Freitag, 2. Februar 2007

mir liegt ein rechtskräftiges Urteil des Bezirksgericht Zürich vs Provinz Buenos Aires vor

dieses Urteil ist rechtskräftig, da die Provinz Buenos Aires nicht innerhalb von 10 Tagen beim Bezirksgericht Zürich Berufung eingelegt hat.

Dieses Urteil ist auch unter völkergewohnheitsrechtlichen Aspekten von grosser Bedeutung, so dass ich es dem BVerfG in den Verfahren 2 BvM 1/03, 2/03, 3/03, 4/03, 5/03 sowie 2 BvM 2/06 (die alle mit meinem Namen verbunden sind) vorlegen werde.

Details, wie immer, telf bei mir: 06151 14 77 94

Keine Kommentare: