S. 37 23.08.06 Öffentliches Ministerium - Staatsanwalt: – Aus den Akten ist zu ersehen, dass der Bevollmächtigte des Klägers die Vollstreckung eines ausländischen Urteils gegen die Republik Argentinien fördert, in welcher das Land zur Zahlung an den Vollmachtgeber verurteilt wurde von € 75 plus Gerichtskosten, plus 5% Zinsen auf den Grundzinssatz seit dem 14.06.05.
Es bringt zum Ausdruck, dass in diesem Falle alle die durch Art. 517 der Zivil- und Handelsprozeßordnung geregelten Sicherheitsmaßnahmen erfüllt wurden; und, dass gemäss im Art. 518 derselben Prozeßordnung verordnet I.H. zuständig ist.
Gut, zuerst muss jetzt darauf hingewiesen werden, dass das Oberste Gerichtshof festlegt, dass, um die Zuständigkeit zu bestimmen, hauptsächlich auf die Darstellung der Tatsachen welche der Kläger in der Klage vorbringt geachtet werden muss und nachher - nur insofern es darauf eingestellt ist - auf das Recht welches er als Klagegrund anführt. Auch wurde gesagt, dass man hierzu in der Natur der Forderung nachforschen muss, ihre Herkunft untersuchen, sowie auch die zwischen den Parteien bestehende Beziehung.
Um das zuständige Gericht festzulegen ist ferrer die Natur der beteiligten Rechtsverhältnisse entscheidend, die Normen welche dazu benutzt werden, um den Streit zu klären.
Nachdem von der Lektüre der Akten nicht die Verpflichtung hervorgeht welche zum Urteil führte, und der Art. 518 der Prozeßordnung „ die durch ein ausländisches Gericht gefällte Urteilsvollstreckung wird bei dem entsprechenden Richter 1. Instanz erbeten„ verordnet, halte ich es deshalb für angebracht, dass der Kläger den Gegenstand der Klage präzisiert auf welcher sich das Urteil welches er beansprucht zu vollstrecken basiert. Nach Durchführung desselben werde ich wieder Einsicht in die Akten nehmen. Gez. Fabián Canda. Staatsanwalt
S. 38 - Staatsgerichtsgewalt 2.10.06 Der Kläger soll über das vom Staatsanwalt Erbetene benachrichtigt werden.
.....über die weiteren Schriftsätze (die mir bereits vorliegen)...werde ich zu gegebener Zeit berichten
.....auschnittweise Übersetzung aus den argentinischen Prozessakten
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