Ein von mir Anfang 2003 eingereichtes Verfahren vs. Argentinien wird jetzt wohl (nach 4 langen, nervenden Jahren der Aussetzung) wieder aufgenommen. Interessant der Verweis auf das Urteil 31 C 1990/06-16 vom 1.11.2006, dass eine Aussetzung im Urkundsverfahren (wohl) nicht möglich ist.
29 C 283/03-46
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