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Montag, 4. Februar 2013

oder sich dazu Methoden befleißige, die mit Moral und Gesetz in Konflikt stehen.[6]


Winkeladvokat

Der Ausdruck Winkeladvokat oder Winkelschreiber bezeichnet ursprünglich eine Person, die sich, ohne Rechtsanwalt (früher Advokat genannt) zu sein, berufsmäßig damit befasst, gegen Entgelt die Rechtsangelegenheiten anderer zu erledigen. Heute ist der Ausdruck eine abwertende Bezeichnung für einen Anwalt, dem es anjuristischen Kenntnissen mangelt und der auf unlautere Methoden zurückgreift.
Der Begriff Winkeladvokat entstand wohl im Laufe des 19. Jahrhunderts und bezieht sich nach allgemein verbreiteter Meinung auf einen Advokaten, der unbefugt und heimlich „im Winkel“, also versteckt, arbeitet.[1] Einer volksetymologischen These ungeklärter Herkunft zufolge könnte der Ausdruck auch von dem lateinischen Wortvinculum („Band“) abgeleitet sein, das im übertragenen Sinn auch so viel wie „Fessel“, „Haft“ bzw. „Gefängnis“ bedeuten kann. Der Begriff Winkeladvokat bezeichnet aber nicht den Anwalt, der hauptsächlich Straftäter, etwa bereits einsitzende Kleinkriminelle und ähnliche Mandanten, vertritt. Vielmehr war der „advocatus vinculi“ einFürsprecher in Sachen ehelicher oder kirchlicher Bande.[2] Seit dem späten 19. Jahrhundert hat der Begriff seine deutlich negative Konnotation.[3]
Die sogenannte Winkelschreiberei, also die Arbeit als Rechtsbeistand ohne entsprechende Qualifikation, war in Deutschland seit 1935 nach dem Rechtsberatungsgesetz[4]verboten, seit Mitte 2008 ist die Rechtslage für unentgeltlichen Rechtsrat, sogenannte Annexberatung und für nicht-anwaltliche Volljuristen durch dasRechtsdienstleistungsgesetz liberalisiert. Für Österreich siehe u. a. die Winkelschreibereiverordnung.[5]
In Deutschland gilt der Ausdruck nach einer 2011 getroffenen Entscheidung des Landgerichts Köln (Az.: 5 O 344/10) als Beleidigung. Obwohl dem Wort kein eindeutiger Bedeutungsinhalt zukomme, sei es negativ besetzt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass man darunter eine Person verstehe, die entweder intellektuell nicht in der Lage sei, den anwaltlichen Beruf standesgemäß auszuüben, oder sich dazu Methoden befleißige, die mit Moral und Gesetz in Konflikt stehen.[6]


http://de.wikipedia.org/wiki/Winkeladvokat

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