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Montag, 23. September 2013

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STAATSSCHULD
Law 26.886
Restrukturierung von Staatsanleihen .
Bestanden : 11. September 2013
Erlassen : 20. September 2013
Der Senat und Repräsentantenhaus
von Argentinien
im Kongress versammelten , etc..
erlassen als
Law:
TEIL 1 - Autorisieren der Exekutive, durch das Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Finanzen , um alle notwendigen Handlungen für den Abschluss der Restrukturierung von Staatsanleihen , die für eine Rücknahme Bestimmungen des Dekrets Nr. 1.735 von waren 9. Dezember 2004 und seinen komplementären Vorschriften, die nicht zu den gleichen oder den Austausch Bestimmungen des Dekrets Nr. 563 vom 26. April 2010 vorgestellt wurden , gemäß Artikel 65 des Gesetzes 24.156 Financial Management and Systems die Steuerung des Public Sector , in der geänderten Fassung , um die Dienste einer solchen Schuld an der Fähigkeit des Nationalstaates in der mittel-und langfristig zu zahlen anzupassen.
ARTIKEL 2 - Die finanziellen Konditionen angeboten werden kann nicht besser sein als die Angebote für Gläubiger in Umschuldung durch das Dekret Nr. 563/10 festgelegt .
TEIL 3 - ausgenommen die öffentliche Schuldtitel als Folge der Bestimmungen dieses Gesetzes ausgestellt , die Bestimmungen der Artikel 7 und 10 des Gesetzes 23.928 , in der geänderten Fassung , falls zutreffend.
ARTIKEL 4 - Die Inhaber von Staatspapieren , die für eine Rücknahme Bestimmungen des Dekrets Nr. 1.735/04 und ihre komplementäre Wishing in jeder Umstrukturierung teilnehmen konnten sich nach den Bestimmungen dieses Gesetzes durchgeführten Maßnahmen verzichten auf alle Rechte, die sie aufgrund dieser Wertpapiere berechtigt sind , einschließlich der Rechte, die von einem Gericht oder administrative Urteil , Schiedsspruch oder Entscheidung einer anderen Behörde anerkannt worden sind , und verzichten und loslassen, um jede Aktion Argentinien Gerichts-, Verwaltungs -, Schiedsgerichts- oder anderweitig , initiiert oder die möglicherweise in der Zukunft in Bezug auf solche Wertpapiere oder Schuldtitel von Argentinien daraus entstehenden , einschließlich Maßnahmen, Kapital oder Zinsen Dienste sammeln beginnen solche Wertpapiere .
Verbietet Angebot Gläubiger , die Justiz-, Verwaltungs-, Schieds-oder andere günstigere Behandlung als diejenigen, die nicht getan hatte, so initiiert hatte .
ARTIKEL 5 - Das Ministerium für Wirtschaft und Public Finance Report vierteljährlich an den Nationalkongress der Ergebnisse der Bestimmungen hier einfügen.
ARTIKEL 6 - Die nationalen Staatsanleihen Teilnahme in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1.735/04 abgeschieden von jeglicher Ursache oder Titel zu den Gerichten durch alle Instanzen , Gerichtsstand , deren Besitzer nicht eingehalten vorgesehen Swap durch die oben erwähnte Erlass oder die Bestimmungen der Verordnung Nr. 563/10 , oder nicht ausgedrückt , ausdrücklich in den entsprechenden Verfahren , die nicht daran halten , werden ersetzt, wie von rechts , von ' Anleihen von Argentinien Pesos Par Step Up 2038 " über die Bedingungen für die Vergabe , Abrechnung und Ausgabe solcher Anleihen durch das Dekret Nr. 1.735/04 und seine komplementär.
Um das Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Finanzen zu ermächtigen, zusätzliche Regeln erlassen , die erforderlich sind , um die Ersatz Bestimmungen dieses Artikels zu implementieren.
ARTIKEL 7 - Suspéndese die Anwendbarkeit der Artikel 2 , 3 und 4 des Gesetzes Nr. 26.017 , bis die National Congress erklären schloss die Umstrukturierung der Wertpapiere durch die die Regel gemacht .
ARTIKEL 8 - Dieses Gesetz tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
ARTIKEL 9 - kommunizieren, um die National Executive .
Gegeben zu dem Zimmer des ARGENTINE KONGRESS IN BUENOS AIRES , sobald der Tag des Monats September ZWEITAUSEND THIRTEEN .
Unter der Nummer 26.886 registriert -
GELIEBT BOUDOU . - JULIAN A. DOMINGUEZ . - Gervasio Bozzano . - John H. Estrada .

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