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Montag, 16. September 2013

eine langwierige Geschichte....

Der Konflikt der nicht bezahlten Staatsschulden spitzt sich zu
Argentinische Tagblatt vom 14.9.2013

S
chlechte Nachrichten für Argentinien:
US-Präsident Barack Obama weigerte sich, Argentinien beim Prozess der Geiefonds mit einem
„amicus curiae” (einer Empfehlung des guten Willens
an den Richter, weil ein politisches Interesse besteht) zu
Gunsten Argentiniens einzugreifen. Seine Berater in dieser
Angelegenheit hatten ihm dies empfohlen, nachdem die
argentinische Regierung keinen Zahlungswillen zeige,
und Argentinien nicht ein befreundetes Land sei. In der
Tat haben sich die Kirchners reichlich bemüht, es mit
den Vereinigten Staaten zu verderben. Eigentlich hätte
der „amicus curiae” schon erfolgen müssen, als der Fall
dem Richter erster Instanz vorlag und sich dieser noch
nicht ausgesprochen hatte. Nach einem harten Urteil,
das die Berufungskammer bestätigt hat, ist ein anderes
Urteil kaum möglich, auch wenn es die US-Regierung
befürwortet.
Gleich danach wurde bekannt, dass Richter Thomas
Griesa, der in erster Instanz für das Urteil gegen Argentinien verantwortlich ist, dem Gesuch der Fonds NML, Blue
Angel, Aurelius u.a., plus dem von deutschen Holdouts,
stattgegeben hat, nach Aktiven des argentinischen Staates im Ausland zu suchen, die eventuell beschlagnahmt
werden können. Das Verfahren, das in den USA als
„discovery” bezeichnet wird, besteht in der gerichtlichen
Genehmigung der Datensuche bei Banken u.a. Stellen.
Unternehmen keine Vermögenswerte im Ausland haben.
Das war auch der Grund, weswegen die Präsidentin bei
ihrer Reise nach Vietnam und den Seychelle-Inseln ein
Flugzeug mieten musste, statt im eigenen zu fliegen, was
wesentlich billiger gewesen wäre. Beiläufig sei bemerkt,
dass gelegentlich auch Flugzeuge von Aerolíneas Argentinas und Austral im Ausland beschlagnahmt werden
könnten. Das ist vor vielen Jahren schon vorgekommen,
als ein Italiener namens Gronda (der eine fragwürdige
Forderung gegen den argentinischen Staat hatte) erreichte,
dass AA-Flugzeuge auf italienischen Flugplätzen aufgehalten wurden. Schliesslich musste eine finanzielle Einigung
mit den Gronda-Erben erreicht werden. Auch sollte die
Beschlagnahme des Schulschiffes der Kriegsmarine, die
Fregatte Libertad, in Ghana, nicht vergessen werden. Die
Schritte der Gläubiger, um staatliches argentinisches Vermögen zu beschlagnahmen (und danach zu verkaufen),
und die Konsequenzen, die dies mit sich bringt, dürfen
nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Wie weit diese Bemühungen der Inhaber argentinischer
Staatsbonds, die das Umschuldungsangebot nicht angenommen haben („Holdouts”) fortschreiten, sei dahingestellt. Doch sie wirken störend. Der Richter hat sich bei
seinem Entschluss auf Äusserungen der Präsidentin u.a.
Regierungssprecher bezogen, dass Argentinien im Fall
eines endgültigen Urteils, das das Land zur Zahlung an die
klagenden Fonds verurteilt, nicht zahlen werde. Die neue
Umschuldungsrunde, die jetzt eröffnet wurde, kam zu
spät. Vorher hatte CFK kategorisch erklärt, die Holdouts
werden keinen Cent erhalten. Das hat Richter Griesa auch
bei seinem Urteil erwähnt. Die argentinische Regierung
hat wirklich alles nur Mögliche getan, um sich den Weg
für eine Kompromisslösung zu versperren.
Es war von vorne herein klar, dass gleich nach der UmD
Dabei wurde YPF erwähnt, obwohl es sich hier um eine
Aktiengesellschaft mit staatlicher Mehrheit, aber mit einer
grossen privaten Beteiligung handelt, wobei die Aktien
auch an der Börse (in Buenos Aires und New York) gehandelt werden. Auch wurde die Banco Nación erwähnt, die
Filialen in den USA hat, und schliesslich wurde beiläufig
auch die Frage der Reichweite der Immunität aufgeworfen,
die für Botschaften, Währungsreserven und allgemein, für
Mittel der ZB und staatlicher Banken gilt. Auf alle Fälle
können die argentinische Regierung und die staatseigenen
schuldung von 2005 eine Lösung für die Holdouts erreicht
werden müsste, da sonst der Defaultzustand beibehalten
wurde, was auf die Dauer unhaltbar war. Mit diesen Gläubigern musste eine Zusatzzahlung ausgehandelt werden
(statt ihnen den vollen Betrag zu zahlen, der ihnen jetzt
von der US-Justiz zugesprochen wurde), bevor sie einen
Prozess einleiten oder gleich bei Beginn desselben. Diese
Zahlung musste entweder von einem US-Richter (und
nicht von der argentinischen Regierung) bestimmt werden
oder nach 2014 erfolgen, wenn die Umschuldungsklausel
abläuft, die bestimmt, dass die Regierung bei einer günstigeren Behandlung der Holdouts auch den umgeschuldeten Gläubigern einen entsprechenden Zusatzbetrag
anerkennen müsse. Das haben die Kirchners und ihre
Wirtschaftsminister jedoch nicht verstanden.
Die neue Berufung, die die argentinische Regierung jetzt
beim gleichen Gericht eingebracht hat, mit dem Antrag,
dass die 13 Mitglieder der einzelnen Berufungskammern
gesamthaft ein Urteil fällen, und nicht nur die drei der
Kammer, die für das Urteil verantwortlich zeichnet, hat
kaum Erfolgsschancen, ebenso wie es äusserst fraglich ist,
ob sich der Oberste Gerichthof des Falles annimmt, und
wenn, ob er das Urteil ändert. In höchstens einem Jahr,
wahrscheinlich sogar lange vorher, dürfte das Urteil endgültigen Charakter haben und in diesem Sinn voll wirken.
Beiläufig sei bemerkt, dass die Präsidentin vor zwei
Wochen angekündigt hatte, dass die Inhaber der umgeschuldeten Bonds, die in New York kassieren, dies in
Zukunft auch in Argentinien werden tun können. Sie hat
jedoch kein Gesetzesprojekt in diesem Sinn im Kongress
eingebracht. Versandet auch diese Ankündigung? Hat
sie jemand darauf aufmerksam gemacht, dass dies als
Auflehnung gegen die US-Justiz aufgefasst werden kann,
was die Lage noch verschlimmern würde? CFK macht
sich auf alle Fälle keine grossen Sorgen über dies. Sie hat
schliesslich schon Vieles angekündigt, das dann nicht
vollzogen wurde und in Vergessenheit geriet.
Somit steht die argentinische Regierung vor der Alternative, entweder das Urteil zu erfüllen und den Holdouts
den vollen Betrag zu zahlen, angeblich in gleichen Raten
wie die Inhaber der umgeschuldeten Bonds ihr Geld erhalten (das wäre der Sinn der pari passu-Klausel), oder
die Zahlungen allgemein zu unterbrechen, was ein neuer
Default wäre. Dass dieser als „technisch” bezeichnet wird,
ändert nichts an der Sache. Zwei Gruppen von Inhabern
umgeschuldeter Bonds, Exchange Bondholders Group
und Fintech, haben sofort gemerkt, dass sie Gefahr laufen,
keine weiteren Zahlungen zu erhalten. In diesem Sinn sind
sie bei der Berufungskammer vorstellig geworden, um
gegen das Urteil Stellung zu nehmen. Das hat praktisch
jedoch keine Wirkung.
Das fehlende Konkurssystem für Staaten
Die Präsidentin wies bei der Konferenz der G-20 in
Sankt Petersburg beiläufig darauf hin, dass es ein Konkurssystem für Staaten geben müsse. Sie hat es jedoch
versäumt, dem Thema die Bedeutung zu geben, die es
hat, mit einer eingehenden Begründung und dem Antrag,
dass die G-20 der nächsten Gipfelkonferenz das Thema in
die Tagesordnung aufnimmt. Hätte sich die Regierung
schon vorher darum gekümmert, hätte es eventuell auch
dieses Mal behandelt werden können. Statt dessen hat sich
CFK bemüht, dass die Steuerparadiese in Steuerverstecke („guaridas”) umgetauft werden, und war dabei auch
erfolgreich, worauf sie sehr stolz war, obwohl dies an der
Sache nichts ändert. Sie hat jedoch nicht erklärt, was sie
vor zwei Wochen auf den Seychelle-Inseln getan hat, die
einer dieser verpönten Orte sind.
Laut privatem Handelsrecht wäre auf der ganzen Welt
bei einem Vergleich, bei dem die Gläubiger, die 93% des
nicht gezahlten Betrages besitzen oder vertreten, ein Umschuldungsangebot angenommen haben, dieses Angebot
auch für die restlichen 7% bindend. Es gibt jedoch kein
internationales Recht in diesem Sinn, wie es vor bald zwei
Jahrzehnten schon die damalige Vizepräsidentin des IWF,
die US-Vertreterin Anne Krueger vorschlug. Es war gewiss
eine gute Initiative, die dazu geführt hätte, dass die Verschuldungskrise in Griechenland u.a. Ländern lange vorher
geplatzt wäre, womit das Problem leichter zu lösen gewesen
wäre. So hingegen wurde es von Regierungen und Banken in
unveranwortlicher Weise hinausgeschoben. Auch jetzt wäre
eine internationale Regelung dieser Art positiv, weil wieder
eine unverantwortliche Zunahme der Staatsverschuldung
eingetreten ist. Laut „World Economic Outcome”, vom IWF,
hat sich die Verschuldung einzelner Staaten zwischen 2007
und 2012 folgendermassen entwickelt (in Prozenten des
BIP): Deutschland: von 65,5% auf 88,7%; Grossbritannien:
43,7% auf 88,7%; Frankreich: 64,2% auf 90%; Spanien: 36,3%
auf 90,7%; USA: 67,2% auf 107,2%; Irland: 25% auf 117,7%;
Griechenland: 107,4% auf 170,7%; Japan: 183% auf 236,6%.
Es ist höchste Zeit, dass diese Entwicklung beendet wird.
Ein Konkursrecht für Staaten, das sich an die Grundzüge
des Privatrechts hält, würde dies bremsen, da Banken und
Sparer dann weniger bereit sein würden, den hochverschuldeten Staaten weiter zu leihen.
Wie weit jedoch eine Gesetzgebung dieser Art rückwirkend auf den argentinischen Fall angewendet werden
kann, ist gewiss fraglich. Bestenfalls könnte dies Argentinien bei einer Kompromisslösung helfen, die allerdings
auch jetzt kaum noch möglich erscheint. Allein, bei einer
neuen Umschuldung, die nicht ausgeschlossen werden
sollte, die auch bisher nicht berücksichtigten oder anerkannten Staatsschulden erfasst, könnte eine internationale
Konkursregelung angewendet werden.
Dabei wären jedoch auch normale Beziehungen zum
IWF notwendig, der prinzipiell eine wohlwollende Haltung einnimmt, da es schliesslich seine Hauptfunktion ist,
einzelnen Staaten bei der Überwindung von Zahlungsbilanz- und Verschuldungskrisen zu helfen. Auch jetzt
hat die IWF-Generaldirektorin Cristine Lagarde sich des
argentinischen Falles angenommen, wurde jedoch von der
US-Regierung gehindert, in diesem Sinn fortzuschreiten.
Statt zu begreifen, dass der IWF bei der Schuldenfrage im
Wesen ein Alliierter Argentiniens ist, wird er von CFK
verteufelt und als Handlanger obskurer Interessen der
Mächtigen dieser Welt hingestellt. Die grossen Staaten
brauchen indessen den IWF nicht; sie kämen auch ohne
ihn aus, und könnten sich dabei sogar leichter durchsetz
r die schwächeren ist er hingegen wesentlich.
Aus der gegenwärtigen Perspektive gesehen, gerät
Argentinien in absehbarer Zeit in einen neuen Default,
weil das Land sonst nicht nur die ca. u$s 1,5 Mrd. an die
Geierfonds (plus Gerichtskosten und Anwaltshonorare)
zahlen muss, die den Prozess gewonnen haben, sondern
gleich danach auch den anderen Holdouts zahlen muss,
wobei im US-Recht das Prinzip der „class action” gilt, d.h.,
ein Fall, der in letzter gerichtlicher Instanz entschieden
worden ist, wird von den Richtern erster Instanz direkt,
und ohne Berufungsmöglichkeit, bei analogen Fällen angewendet. Der argentinische Staat müsste somit insgesamt
über u$s 25 Mrd. zahlen.
Die anderen unbezahlten Schulden
Abgesehen vom Problem mit den Holdouts bestehen
noch weitere Probleme, die den Fall noch schwieriger
machen. Halten wir fest:
u Beim Weltbankschiedsgericht ICSID (International
Center for Settlement of Investment Disputes, auf spanisch
CIADI) bestehen Forderungen von über einer Milliarde
Dollar, bei denen definitive Urteile gegen Argentinien
bestehen. Wenn hier nicht gezahlt wird, dann kommt
die neue Zahlungsunfähigkeit auch von dieser Seite auf
Argentinien zu. Doch gleich danach kommt ein Rattenschwanz von weiteren Forderungen. Insgesamt bestehen
um die 40 Klagen, die alle berechtigt sind, die insgesamt,
je nach dem Betrag, der schliesslich festgesetzt wird,
zwischen u$s 20 und u$s 40 Mrd. ausmachen. Wie weit
noch die Möglichkeit besteht, durch Verhandlung zu
einer Kompromisslösung zu gelangen, sei dahingestellt.
Doch auch wenn es schon zu spät dafür ist, und über ein
Jahrzehnt lang nur versucht wurde, die Prozesse durch
Schikanen in die Länge zu strecken, sollte dieser Weg
zumindest versucht werden.
u Den Staaten, die im sogenannten Pariser Klub zusammnengeschlossen sind, schuldet Argentinien zwischen u$s 9
und u$s 10 Mrd. Es handelt sich um Schulden (plus Zin-
sen), die auf Grund von nicht bezahlten weichen Krediten
für Lieferungen von Maschinen und Anlagen gewährt
wurden, plus einer Milliarde, die Spanien dem Land geliehen hat, als die Krise von 2001 ausbrach. CFK erklärte
im Oktober 2010, Argentinien werde diese Schuld in bar
zahlen. Das ist jedoch nicht geschehen. Die Präsidentin
war auch hier zu leichtfertig mit ihren Erklärungen. Der
Pariser Klub ist bereit, eine Zahlung in Raten anzunehmen, fordert dabei jedoch die Aufsicht des IWF. Und
das will CFK auf keinen Fall. Hier sei bemerkt, dass der
Konflikt dazu führt, dass die Banken der Staaten, die Kapitalgüter erzeugen, keine weichen Kredite für Lieferungen an Argentinien erteilen können, weil die staatlichen
Kreditversicherungsinstitute (Hermes in Deutschland,
Coface in Frankreich u.a.) keine neuen Kredit versichern
können, solange die ausstehenden Forderungen nicht
geregelt sind. Argentinien braucht dringend Kapitalgüter,
um die Produktion zu erhöhen und, vor allem, um die
Konkurrenzfähigkeit zu steigern. Im letzten Jahrzehnt
hat ein rasanter Fortschritt bei Maschinen stattgefunden,
die automatischer und allgemein besser sind, und somit
kostensparend wirken.
u Es bestehen noch weitere Konflikte, bei denen es um
nicht bezahlte Forderungen gegenüber ausländischen
Gläubigern geht. Der wichtigste ist der von Repsol, der
zwar auch beim ICSID eingereicht worden ist, jedoch
eine besondere Bedeutung hat, weil Repsol sich bemüht,
gleichzeitig Argentinien unter Druck zu setzen, indem
Investitionen anderer Erdölunternehmen in Argentinien,
ganz besonders im Schiefergaslager „Vaca Muerta”, behindert werden. Für die argentinische Wirtschaft ist dieser
Fall kritisch, da sonst die Zahlungsbilanz bei Energie
(vornehmlich bei Erdöl, Benzin, Dieselöl und Gas) ein zunehmendes Defizit aufweist, das das Land nicht verträgt.
u Schliesslich bestehen auch intern ungelöste Schuldenprobleme. Das wichtigste besteht in den Schulden
der ANSeS gegenüber Rentnern, die eine rückwirkende
Berichtigung fordern, im Sinn des Urteils des Obersten
Gerichtshofes im Fall Badaro. Die Klagen überschwemmen die Gerichte, und der Oberste Gerichtshof frägt
sich, ob es nicht vernünftig wäre, auch in Argentinien
das System der „class action” einzuführen, womit das
rteil automatisch und ohne Berufungsmöglichkeit auf alle analogen Fälle angewendet würde. Das ergäbe
jedoch einen Milliardenbetrag, den die Regierung als
unbezahlbar betrachtet, weshalb die obersten Richter vor
einer Entscheidung zurückschrecken. Das Problem sollte
zunächst durch ein Gesetz gelöst werden, das Klarheit
bei der Pensionierunsgesetzgebung schafft, so dass viele
Klagen keine legale Grundlage mehr haben, wobei ausserdem bestimmt werden müsste, dass die Zahlung über
einen bestimmen Betrag hinaus in Staatspapieren erfolgt.
Doch die Regierung handelt auch hier wie sie es immer tut,
nämlich indem sie das Problem nicht zur Kenntnis nimmt
und die Klagen mit prozessalen Schikanen hinausschiebt,
in Erwartung, dass die Rentner nach und nach sterben
und die Erben dann aufgeben.
Vernünftigerweise müsste sich die argentinische Regierung bei den erwähnten Auslandsschulden um eine
Gesamtlösung bemühen, die unter der Schirmherrschaft
des IWF (und unterschwellig auch der US-Regierung)
erreicht werden müsste. Die zivilisierte Welt hat bestimmt kein Interesse, dass Argentinien sich zunehmend schliesst und in eine Dauerkrise gerät, die auch
politisch schlimme Konsequenzen haben kann. Von
dieser Regierung, die von einem Gegensatz der Interessen und nicht von einer fruchtbaren Zusammenarbeit
zwischen Argentinien und der Welt ausgeht, kann man
jedoch kaum so etwas erwarten. Denn CFK und ihre
hohen Beamten beschreiten konsequent den Weg der
Konfrontation und des Konfliktes. Wie weit sie schliesslich eine kritische Lage und eine dauerhafte Stagnation
dazu bewegt, ihre prinzipielle Haltung zu ändern, sei
dahingestellt. Allein, ob CFK überhaupt in der Lage ist,
die verfahrene Lage zurecht zu biegen, nachdem sie die
Glaubhaftigkeit vollständig verloren hat, kann gewiss
bezweifelt werden. Allgemein wird angenommen, dass
erst eine neue Regierung dazu in der Lage wäre. Ein
Neubeginn erfordert neue Leute, die prinzipiell anders
denken: rationell, pragmatisch, kompromissbereit und
mit Anerkennung der Wirklichkeit, so wie sie ist. Ausserdem müssen sie glaubhaft sein

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