Sehr geehrte Damen
und Herren,
wegen
der vorliegenden Steuerbescheinigung für 2011 betreffend oben genannte
Mandantin gehen Sie bitte von folgendem aus:
Auch
diese enthält - wie bereits die Steuerbescheinigung 2010 dieser Mandantin -
wesentliche Kapitalerträge aus argentinischen Anleihen.
Diesbezüglich
mussten für 2010 aufwendig die richtigen Kapitalerträge im Rahmen des Steuerveranlagungsverfahrens
durch unser Büro - abweichend von Ihrer Bescheinigung für 2010 - ermittelt
werden, sodass sich aus der Gegenüberstellung der richtigen Anschaffungskosten
mit den steuerlich anzusetzenden Veräußerungswerten wesentlich geringere
Kapitalerträge der Mandantin für 2010 berechneten und auch von der
Finanzverwaltung akzeptiert wurden.
Deshalb
geben wir Ihnen noch einmal Gelegenheit, die in Ihrer Steuerbescheinigung 2011
angesetzten Werte insbesondere betreffend die Argentinienanleihen zu korrigieren,
sodass nicht wieder über unser Büro sehr zeit- und deshalb kostenintensiv für
die Mandantin die richtige Wertermittlung stattfinden muss.
Für Rückfragen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen
Grüßen
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