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Sonntag, 16. September 2012

Wertpapierabrechnungen einer provinziellen mittelgrossen südhessischen Sparkasse --- voller Fehler ---- kurzum provinziell.........

Wertpapierabrechnungen einer provinziellen mittelgrossen südhessischen Sparkasse --- voller Fehler ---- kurzum provinziell.........



Anstößiges zur Verkaufsabrechnung und Steuerabrechnung (bei entgeltlichem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel) beim argentinischen Peso Discountbond (inflationsindexiert) mit Laufzeit 2033
Von Rolf Koch[1] im September 2012 (15.09.2012 15:59:54  letzte Aktualisierung)
Es handelt sich um 2 Vorgänge[2]:
1.     Wertpapier Abrechnung Verkauf[3] Auftrag vom 23 07.2012 10 44 01 Uhr
2.     entgeltlicher Depotübertrag, Gläubigerwechsel[4] vom 06.09.2012
Folgendes ist stößig:
1.     Bei beiden Vorgängen wird der Bond fehlerhaft bezeichnet.  6,9852% ARGENTINIEN, REPUBLIK ARARGE03E121 (A0DUDH) AP-INFL.LKD BNS 05(24-33)DISC. Der Bond hat eine Nominalverzinsung von 5,82 % und nicht 6,9852 %. Hier wird umgehende Klärung und Richtig- bzw. Neuerstellung der Abrechnungen verlangt.
2.     Als Verkaufszeit wird Schlusstag/-Zeit 23 07 2012 14 31.47 angegeben. Was leider fehlt und dringend nachgefordert wird ist die Trade-ID zur eindeutigen Identifizierung des Abschlusses.
3.     Am Anfang und Ende der Verkaufsabrechnung wird Börse Luxemburg (gemäß Weisung) und AUSSERBOERSLICH als Handelsort/Platz/Art angegeben. Das ist widersprüchlich und schließt sich gegenseitig aus. Hier wird dringend Aufklärung und Richtigstellung der Abrechnung gefordert.
4.     Bei vermuteter Handelsausführung ICMA (z. B. zwischen 2 beteiligten Banken, z.B. Helaba und dwp Bank) im Inland (?) fallen natürlich auch die wesentlich geringeren[5] Gebühren der SPK DA nach Inlandstarifen an. Insofern liegt in der Abrechnung gegebenenfalls eine Täuschungshandlung vor, die zu einem Vermögensnachteil des Veräußerers führt.
5.     Als Kostenblock bei dem angeblichen Auslandsverkauf wird eine Provision von 50,- € verlangt, Fremde Auslagen von 33,22 € (hier ist überhaupt nicht erkennbar, um was es sich handelt – genaue Abrechnung wird verlangt – und eigenen Spesen von 2 € (was ist das bitte – also genaue Rechnungslegung gefordert).
6.     Die Abschlussart ist auch wichtig zur Überprüfung des von unten nach oben gerechneten Minderergebnisses (Verkaufserlös brutto von 247,79€) von 68% gegenüber der Wertermittlung aus der Steuerabrechnung des Depotübertrages (adjustiert auf 2.000 ARS) von 117,5% * 2.000 ARS geteilt durch 5,6423 = 416,50).
7.     Der Kommissionär wird aufgefordert dem Kommittenten die beteiligten Parteien dieses Verkaufsgeschäftes, insbesondere die Gegenpartei bzw. die Clearingsstelle zu benennen und die Abrechnungsunterlagen offen zu legen und das Stückeverzeichnis zu übermitteln.
8.     Zur steuerlichen Abrechnung beider Vorgänge ist zu sagen, dass hier fälschlich nach der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet wird. Der zu Grunde liegende Bond stammt aus einem Umtausch 2005 der Republik Argentinien der durch/über die SPK DA abgewickelt wurde. Somit liegen die steuerlichen Einstandsdaten der SPK DA vor, insbesondere weil es sich bei diesem Bond um eine Finanzinnovation handelt, die auch vor dem Abgeltungssteuerregimes nach einjähriger Haltefrist im Kapitalgewinn/Verlust zu versteuern war, so dass die SPK DA verpflichtet war die Einstandspreise vorzuhalten. Es hat schon etwas von Chuzpe an sich bei den Anschaffungskosten „nicht relevant“ einzutragen. Es ist also die Differenzmethode anzuwenden. Hier wird umgehende Neuabrechnung verlangt.
9.     Bei beiden Abrechnungen wird Wertpapierrechnung Lagerland USA bzw. Luxemburg angegeben. Beide Angaben sind falsch. Lagerland ist Argentinien, Verwahrstelle ist CRYL. Sind hier verfälschte Urkunden in den Geschäftsverkehr gelangt (Urkundenfälschung) ?. Hier ist dringende Neuabrechnung geboten. Ferner wird dringend angefordert die Benennung der Lagerstellen. Da es sich um verbriefte Globalurkunden handelt, die (kollisionsrechtlich) dem Sachenrecht unterliegen ist die örtliche Belegenheit von großer Wichtigkeit und juristischer Tragweite. Das Wertpapierstatut ergibt sich u. a. aus dem Belegenheitsort (lex cartae sitae).
10.                       Die Kursangaben 117,50% in Buenos Aires (beim Depotübertrag) und 68,40% beim Verkauf liegen um Welten auseinander. Hier ist dringende Klärung geboten. Ferner ist die Angabe nachzuholen nach welcher Konvention (ICMA Rule Book ?) hier gehandelt wurde. Wurde flat/flat/flat (dirty/dirty/dirty) gehandelt bzw. wo bleiben Poolfaktor, Inflationsfaktor und Stückzinsen?.
11.                       mm
Rolf Koch


[1] Copyright by Rolf Koch, Zur Eisernen Hand 25, 64367 Mühltal, Tel 06151 14 77 94 rolfjkoch@web.de
[2]  Die relativ aufwändige und formale Darstellung liegt darin begründet, dass dieses Papier zur Vorbereitung einer einschlägigen Klage dienen wird, wenn die Korrekturen, Auskünfte und Erläuterungen der Sparkasse Darmstadt nicht zufriedenstellend ausfallen.
[3]  Depotnummer xx/ Datum 26.07.2012
[4]  Depotnummer xx / Datum 06.09.2012
[5]  Etwa die Hälfte, ohne die Tarife jetzt genau geprüft zu haben.

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