arg. tageblatt
Die Berufungskammer von New York bestätigte ein
Urteil des erstinstanzlichen Richters Thomas Griesa,
und wies zwei Banken an, den Gläubigern gegenüber
dem argentinischen Staat (in diesem Fall der Geierfonds
NML-Elliot) Information über staatliche u.a. argentinische
Aktiven zu geben. Dies betrifft die US-Filaile der
Banco Nación und die Bank of America. Zunächst handelt
es sich darum, dass die Banken Depositen und Anlagen
von Inhabern angeben, die in Argentinien wohnhaft sind,
und besonders die vom argentinischen Staat. Erst danach
kommt die Frage, welche Guthaben pfändbar sind. Im
Prinzip sind es nur solche, die dem argentinischen Staat,
seinen unabhängigen Ämtern und seinen Unternehmen
gehören, sofern es sich nicht um ZB-Reserven und Güter
handelt, die unter diplomatischem Schutz stehen.
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