Das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) hat mit Beschluss vom 8.5.2007, veröffentlicht am 5.7.2007 festgestellt, dass keine Völkerrechtsregel festgestellt werden kann, die es Argentinien ermöglichen würde gegenüber Privaten die Zahlungen mit Hinweis auf den (vorgeblichen) Staatsnotstand zu verweigern.
U. a. berichtet und kommentiert Dr.Stefan Engelsberger von der Interessengemeinschaft Argentinien (IGA) diesen Beschluss.
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