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Sonntag, 8. Juli 2007
Freitag, 15. Juni 2007
Ein KFB mit Erklärung zur europaweiten Zwangsvollstreckung
Am 22.6.2007 werde ich im benachbarten EU-"Ausland" sein, um eine Zwangsvollstreckungsmassnahme vs. Argentinien zu verfolgen.
Die notwendige EU-Erklärung wird nach Artikel 54 und 58 der EG-Verordnung Nr. 44/2001 vom 22.12.2000 erstellt.
30 C 3173/04-45 KFB mit EU-weiter Zwangsvollstreckungsmöglichkeit
Die notwendige EU-Erklärung wird nach Artikel 54 und 58 der EG-Verordnung Nr. 44/2001 vom 22.12.2000 erstellt.
30 C 3173/04-45 KFB mit EU-weiter Zwangsvollstreckungsmöglichkeit
Freitag, 8. Juni 2007
Punktgenau zu meinem 59. Geburtstag haben ich
(nach über 5 Jahren harter Arbeit) einen Riesenerfolg vs. die Republik Argentinien (schwarz auf weiss) dokumentiert vor mir liegen. Denn, was nutzen die ganzen Prozesse und vollstreckbaren Urteile, wenn nicht eingecasht werden kann. Zu gegebener Zeit werde ich ausführlich berichten und dokumentieren. (Diese Meldung habe ich etwas früher schon in meinem neuen blog argentinienanleihen.wordpress.com veröffentlicht.
Am 22.6.07 findet eine ausserordentlich wichtige Gerichtsverhandlung im europäischen Ausland statt. Ich werde dort anwesend sein. Wenn sich das dort zu Grunde liegende Vollstreckungskonzept als tragfähig erweist, werden die karten in der argy-saga neu gemischt und vergeben!!
Am 22.6.07 findet eine ausserordentlich wichtige Gerichtsverhandlung im europäischen Ausland statt. Ich werde dort anwesend sein. Wenn sich das dort zu Grunde liegende Vollstreckungskonzept als tragfähig erweist, werden die karten in der argy-saga neu gemischt und vergeben!!
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