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Donnerstag, 8. August 2019

ich glaub ich sollte mal mein ArgentinienBlog wiederbeleben

Hallo,

vorgestern veröffentlichte der BFH den Beschluss VIII R 7/16.

Danach hätten die Ausschüttungen auf die Argy-BIP-Kicker nicht mit Zinsabschlag- bzw. Abgeltungsteuer besteuert werden dürfen, wenn man diese schon vor dem 15.03.2007 im Depot hatte. Dies resultiert aus einer komplizierten Übergangsvorschrift in dem inzwischen gestrichenen § 52a EStG.

Da ich keinen Einspruch über die Jahre eingelegt hatte, beträgt der Schaden bei mir einige tausend Euro. Die angefügte Vorgabe von WM Datenservice war mithin falsch.


Frage an Rolf: Hatte dein Steuerberater das auf dem Schirm?



Gruß

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