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Montag, 19. August 2013

was soll diese Stundungsvereinbarung vom 1.7.2007 in der Grössenordnung einiger 100.000€ ?

Vereinbarung
Zwischen
1) ABDRECO GmbH, Fasanenweg 14, 86316 Friedberg,
und
2) Herrn RA Jakob Heichele, Fasanenweg 14, 86316 Friedberg,
wird folgendes vereinbart:
Herr RA Jakob Heichele erklärt sich im Hinblick auf das noch auf unabsehbare Zeit
andauernde Gerichtsverfahren ABDRECO GmbH ./. Rep. Argentinien sowie der aus anderen
Verfahren gegen die Rep. Argentinien bekannt schwierigen Zwangsvollstreckungssituation
bereit, der ABDRECO GmbH die noch ausstehenden Rechtsanwaltsgebühren zunächst bis
31.12.2011 zinslos zu stunden, sofern sich nicht wider Erwarten vorher eine Lösung der
Angelegenheit -sei es durch Zwangsvollstreckung oder freiwillige Zahlung der Rep.
Argentinien- findet.
Die ABDRECO GmbH erklärt sich mit dieser Stundung einverstanden und verzichtet im
Gegenzug ausdrücklich auf eine etwaige Einrede der Verjährung gegenüber diesen
Gebührenforderungen von Herrn RA Jakob Heichele, soweit diese nicht bereits durch die
Stundungsvereinbarung unterbrochen sein sollte.

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