in der Anlage erhalten Sie einen Sachstandsbericht der Abdreco GmbH.
Sollten Sie über eine e-mail Adresse verfügen, wären wir dankbar, wenn Sie uns
diese bekanntgeben würden, da es uns die Kommunikation wesentlich erleichtern
würde.
Der ABDRECO GmbH ist es gelungen, einen Betrag über ca. Euro 14.000,00 durch
einen weiteren PFÜB zu vollstrecken. Grundlage dieser Vollstreckung war der zu
unseren Gunsten ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Frankfurt aus
dem Hauptverfahren.
Die ca. 14.000,00 Euro sind noch nicht geflossen, dies sollte jedoch in den nächsten
Wochen erfolgen.
Allgemein ist zu sagen, dass sich das Aufspüren von pfändbaren Vermögenswerten
der Rep. Argentinien in Deutschland und auch Europa als äusserst schwierig
darstellt.
Selbst wenn sich dann aber einmal die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung ergibt,
stehen oft gewichtige Gründe gegen die tatsächliche Durchführung einer solchen
Aktion.
Beispielhaft sei auf eine Vollstreckungsmöglichkeit in einem südamerikanischen
Nachbarland Argentiniens verwiesen.
Für die Durchführung dieser Massnahme wollten die hieran beteiligten
Rechtsanwälte vor Ort eine Vorabzahlung von mindestens 2% des zu
vollstreckenden Betrags sowie im Erfolgsfalle weitere 17% Erfolgsprovision.
Dies: wären im Falle der ABDRECO GmbH ca. Euro 300.000,00 allein an
Vorschusszahlung gewesen. Diese Summe wäre in jedem Fall fällig und auch im
Falle des Scheiterns nicht einmal teilweise rückerstattbar gewesen.
Eine Garantie über den Erfolg wollten und konnten die Rechtsanwälte vor Ort
allerdings nicht abgeben.
Angesichts dieses Betrages verzichtete die ABDRECO GmbH auf eine Beteiligung
an dieser Aktion.
Sollten Sie selbst an Informationen gelangen, wo eventuell vollstreckbares
argentinisches Vermögen befindlich ist, bitten wir um Kontaktaufnahme.
................
Sofern seitens der stillen Gesellschafter Interesse an der Durchführung einer
Informationsveranstaltung der ABDRECO GmbH besteht, an welcher die weitere
Zukunft und die nächsten Schritte der Gesellschaft diskutiert werden, wird um eine
entsprechende Mitteilung gebeten.
Eine solche Veranstaltung könnte zweckmässigerweise mit der möglicherweise
vorzunehmenden Vorlegung der Papiere beim AG Frankfurt, Vollstreckungsgericht,
verbunden werden.
In jedem Fall aber steht Ihnen die ABDRECO GmbH selbstverständlich für
Rückfragen oder weitere Auskünfte gerne in einem persönlichen Gespräch oder auch
telefonisch zur Verfügung.
n 25.06.2012
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