Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Freitag, 14. Juni 2013

die Rechtsanwälte die Argy in Frankfurt vertreten ("gesteuert" von Cleary) drohen mir mit einer Zwangsvollstreckung aus 39 € ++ / dabei vertrete ich Titel rechtskräftig in millionen euro Höhe vs Argy // Cleary vertritt auch Griechenland......vs Anleihegläubiger

die Rechtsanwälte die Argy in Frankfurt vertreten ("gesteuert" von Cleary) drohen mir mit einer Zwangsvollstreckung aus 39 € ++ / dabei vertrete ich Titel rechtskräftig in millionen euro Höhe vs Argy // Cleary vertritt auch Griechenland......vs Anleihegläubiger

12, Juni 2013
dk 431/06501

Republik Argentinien gegen tour Kommunalbedarf GmbH

Sehr geehrte Frau Kollegin nn,

in oben genannter Angelegenheit wurde der tour Kommunalbedarf GmbH der
Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Frankfurt, Aktenzeichen 31C 2892/06-17 vom
14.01,2008 zugestellt,

Hiernach hat Ihre Mandantin an unsere Mandantin € 39,00 nebst Zinsen In Höhe van 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2007 zu erstatten, Dieser Betrag wurde bis
zum heutigen Tage nicht ausgeglichen.

Namens und Im Aufträge unserer Mandantin setzen wir thrfer Mandantin zur Vermeidung.von
ZwangsuoilstreckungamaßnBhmen hiermit eine letzte Frist zur Zahlung des vorgenannten Betrages
einschließlich der Zinsen bis zum

26. Juni 2013.

Die Zahlung hat auf unser Konto bei der Postbank Frankfurt am Main, BLZ 500100 60,
Kontonummer xy-607, zu erfolgen. Zum Geldempfang sind wir bevollmächtigt. Maßgeblich für
die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem vorgenannten Konto. Eine Stundung ist
hiermit nicht verbunden,

Sollten wir bis zu diesem Datum keinen Zahlungseingang verbuchen können, werden wir unserer
Mandantin anraten ohne weitere Abmahnung die Zwangsvollstreckung betreiben,

Da Ihre Mandantin nicht fristgerecht auf den Kostenfestsetüungsbeschluss gezahlt hat, ist sie
verpflichtet unserer Mandantin die Kosten unsferer Inanspruchnahme zu erstatten, Diese beziffern
sich wie folgt:

Gegenstandswert: 99,00 €

0,3 Vsrfahrensfjebübr Zwangsvollstreckung § 13 RVG, Nr. 3309 VV RVG 10,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr, 7002 VV RVG Z.Q0€
Zwlachensumme netto 12,00 €
0 % Mfelirwertsteuer Nr, 7008 VV RV6 0.00 €
Gesamtbetrag 12.00 £

Auch zur Einzahlung der Gebühren für dieses Schreiben auf unserem Konto bei der Pastbank
Frankfurt am Main, BLZ 5Ö010060, Konto-Nr. xy-607, setzen wir ihrer Mandantin eine Frist bis
zum 26.06.Ä013. Sollten wir bis zu diesem Datum keinen Zahlungseingang verbuchen können,
werden wir unserer Mandantin empfehlen müssen, den Erstattungsanspruch gerichtlich
durchzusetzeri.

Keine Kommentare: