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Freitag, 25. Mai 2012

In den Jahren 2004/05 gelang erstmals zu Gunsten zweier Inhaber unbedienter argentinischer Staatsanleihen (unter deutschem Recht begeben) eine definitive Vollstreckung und Pfändung vs. die Republik Argentinien. Es wurden vergessene Zahlstellengelder (214.967,56 € bei der Credit Suisse, 124.470,64 € + 1.040,10 € bei der Deutschen Bank und 20.814,75 € bei der Dresdner Bank) am Bankenplatz Frankfurt gepfändet und nach § 839 ZPO beim Amtsgericht Frankfurt hinterlegt.

insgesammt wurden es deutlich über 600.000 €


Eine Überlegung und Dokumentation2 von Rolf Koch
Abstrakt
In den Jahren 2004/05 gelang erstmals zu Gunsten zweier Inhaber unbedienter argentinischer
Staatsanleihen (unter deutschem Recht begeben) eine definitive Vollstreckung und Pfändung
vs. die Republik Argentinien. Es wurden vergessene Zahlstellengelder (214.967,56 € bei der
Credit Suisse, 124.470,64 € + 1.040,10 € bei der Deutschen Bank und 20.814,75 € bei der
Dresdner Bank) am Bankenplatz Frankfurt gepfändet und nach § 839 ZPO beim Amtsgericht
Frankfurt hinterlegt. Die Idee, das Konzept und Teile der Durchführung stammen von Rolf
Koch. Weitere Perspektiven zukünftiger Vollstreckungsansätze, die kurz angerissen werden,
sind die Pfändung von Alt-Umtauschbonds bei Cleastream Banking Frankfurt , der
Ansatz der Pari Passu Klausel bzw. Gleichrangklausel und nicht zu Letzt der Königsweg
der „Zwangsvollstreckung“, die Exequatur.


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