Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 24 - Schuldverschreibung auf den Inhaber (§§ 793 - 808) |
(1) Der Anspruch aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Eintritt der für die Leistung bestimmten Zeit, wenn nicht die Urkunde vor dem Ablauf der 30 Jahre dem Aussteller zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
(2) Bei Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die für die Leistung bestimmte Zeit eintritt.
(3) Die Dauer und der Beginn der Vorlegungsfrist können von dem Aussteller in der Urkunde anders bestimmt werden.
Rechtsprechung zu § 801 BGB
25 Entscheidungen zu § 801 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 12.12.2008 - V ZR 49/08Immobilien - Anspruch des Eigentümers auf Löschung von Grundpfandrecht?Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 41/07Ansprüche aus einer in den 1920er Jahren emittierten Schuldverschreibung: Ablauf ...
- OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 41/07
- OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03Einlösungspflicht der Stadt Dresden in Bezug auf Auslandsanleihen aus dem Jahr ...Zum selben Verfahren:
- BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der ...
- BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04
- BGH, 14.05.2013 - XI ZR 160/12Banken & Finanzen - Abtreten einer Forderung auch ohne Urkundenübergabe möglich!Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 09.03.2012 - 8 U 149/11Gläubiger des Ausstellers einer Inhaberschuldverschreibung
- OLG Frankfurt, 09.03.2012 - 8 U 149/11
- AG Koblenz, 15.06.2007 - 161 C 3970/06
- OLG Frankfurt, 20.08.1997 - 23 U 166/96
- OLG Frankfurt, 27.07.2012 - 8 U 258/11Ansprüche aus Inhaberteilschuldverschreibungen (Argentinienanleihen)
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