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Dienstag, 5. November 2013

Die Schweiz und Argentinien paraphieren ein neues Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Argentinien paraphieren ein neues Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Argentinien paraphieren ein neues Doppelbesteuerungsabkommen

Bern, 05.11.2013 - Die Schweiz und Argentinien haben heute in Buenos Aires ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen paraphiert. Es ersetzt das Abkommen aus dem Jahre 1997 und entspricht dem aktuellen internationalen Standard beim Informationsaustausch. Im Übrigen übernimmt das Abkommen die meisten Regelungen des bisherigen Abkommens.

Das neue Abkommen beendet den vertragslosen Zustand zwischen der Schweiz und dem G20-Mitglied Argentinien. Am 16. Januar 2012 hat Argentinien das bisher von beiden Staaten provisorisch angewendete Abkommen von 1997 gekündigt.
Das neue Abkommen erfüllt den geltenden internationalen Standard, der den Informationsaustausch auf Anfrage vorsieht. Hingegen muss sich der automatische Informationsaustausch zuerst als internationaler Standard etablieren, bevor er Gegenstand bilateraler Gespräche sein kann.
Der Text wird vor seiner Unterzeichnung den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur Stellungnahme unterbreitet. Das Abkommen muss nach seiner Unterzeichnung die Parlamente der Schweiz und Argentiniens passieren, bevor es in Kraft treten kann. Der Inhalt des Abkommens wird mit der Unterzeichnung publik gemacht. Solange das neue DBA noch nicht in Kraft ist, bleibt der schweizerisch-argentinische Notenaustausch vom 13. Januar 1950 betreffend die Besteuerung von Transportunternehmen der Schiff- oder Luftfahrt anwendbar.
Bis Ende Oktober 2013 hat die Schweiz 42 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; 34 davon sind in Kraft.

Adresse für Rückfragen:

Mario Tuor, Kommunikation Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
+ 41 31 322 46 16, mario.tuor@sif.admin.ch

Herausgeber:

Eidgenössisches Finanzdepartement
Internet: http://www.efd.admin.ch

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