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Samstag, 2. November 2013

das überzeugt mich ehrlich geagt (noch?) nicht....

Depot-Nr. 700xx nn Koch, ISIN: US040114GL81 WKN: A0DUDE
Ihr Fax vom 07.10.2013 "wo bleibt die steuerliche Berücksichtigung der kapitalisierten Zinsen"
WP-Kauf Auftragsnummer 679209/95.00 vom 30.09.2013
Sehr geehrter Herr Koch,
zu Ihrer oben genannten Reklamation nehmen wir wie folgt Stellung:
Die beim Kauf aufgewendeten Stückzinsen werden beim Kauf in den Verrechnungstopf "Sonstige"
eingestellt, damit sie gegen die nächste Zinszahlung (oder gegen andere zwischenzeitlichen Erträge)
steuerlich verrechnet werden können.
Alle anderen beim Kauf aufgewendeten Beträge (Kurswert und Nebenkosten) werden beim Kauf in den
Steuerbestand eingestellt, damit sie bei der späteren Veräußerung gegen den bei der Veräußerung
erzielten Erlös steuerlich verrechnet werden können.
Da die Stückzinsen einen Vorgriff auf die folgende Zinszahlung bilden, müssen sie nach demselben
Verfahren berechnet werden wie die folgende Zinszahlung.
Da bei der Berechnung der folgenden Zinszahlung der Kapitalisierungsfaktor ni cht berücksichtigt
wird, ist es demzufolge richtig, den Kapitalisierungsfaktor auch bei der Berechnung der Stückzinsen
ni cht zu berücksichtigen, sondern den Kapitalisierungsfaktor bei der Berechnung des Kurswertes
einzubeziehen, wie geschehen.

Der diesbezügliche Aufwand (in Ihrem Falle USD 12,88) geht Ihnen somit nicht verloren, sondern er wird
bei späterer Veräußerung des Wertpapiers als Bestandteil der Anschaffungskosten steuerlich
berücksichtigt.
Freundliche Grüße

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