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Mittwoch, 13. Juni 2007

Streitwertbeschluss zum Annahmeverzug

Der "kostet" nämlich nichts....und spart, wenn er festgestellt wird jede Menge Arbeit und Stress.
Und wer mal vollstrecken will, sollte ihn haben.

"....Die Feststellung des Annahmeverzuges begründet keine Streitwerterhöhung. Denn ist der Feststellungsantrag mit einem Leistungsantrag verbunden, kommt ihm wegen wirtschaftlicher Identität kein eigener Wert zu (Schmidt/Herget, a.a.O., Rn. 2053)....."

32 C 3519-06-18 Streitwertbeschluss zum Annahmeverzug

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