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Sonntag, 11. November 2012
Details zum GDP-Kicker.....A0DUDM XS0209139244
Obergrenze für Zahlungen auf
BIP-gebundene Wertpapiere .........
Der während der Laufzeit der BIP-gebundenen Wertpapiere zu zahlende
Gesamtbetrag darf pro Einheit der BIP-gebundenen Wertpapiere
höchstens 0,48 pro Währungseinheit betragen. Dieser Betrag wird als
„Obergrenze für Zahlungen auf BIP-gebundene Wertpapiere“ bezeichnet.
Wenn Anleger beispielsweise BIP-gebundene Wertpapiere mit einem
fiktiven Nennbetrag von U.S.$ 1 Mio. erhalten, würde die Obergrenze für
Zahlungen auf diese BIP-gebundenen Wertpapiere U.S.$ 480.000
entsprechen.
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BIP-gebundene Wertpapiere
Angebotene Wertpapiere................ BIP-gebundene Wertpapiere, die spätestens am 15. Dezember 2035
verfallen.
Jedes BIP-gebundene Wertpapier wird zunächst als einzelne Einheit mit
dem zugrundeliegenden Par, Discount oder Quasi-Par begeben werden.
Für einen Zeitraum von 180 Tagen nach dem ersten Abrechnungstag
werden BIP-gebundene Wertpapiere an die zugrundeliegenden Pars,
Discounts oder Quasi-Pars gekoppelt bleiben und als eine einzelne
Einheit gehandelt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums von 180 Tagen
werden die BIP-gebundenen Wertpapiere und die zugrundeliegenden
Pars, Discounts und Quasi-Pars voneinander automatisch getrennt und
keine einzelne Einheit mehr bilden. Danach werden die BIP-gebundenen
Wertpapiere unabhängig von den zugrundeliegenden Pars, Discounts
oder Quasi-Pars gehandelt werden.
Fiktiver Nennbetrag........................ Sie haben einen fiktiven Nennbetrag, der dem jeweiligen
Umtauschberechtigten Betrag der eingereichten und angenommenen
Umtauschberechtigten Wertpapiere entspricht. Wenn die eingereichten
und angenommenen Umtauschberechtigten Wertpapiere nicht auf die
selbe Währung lauten wie die BIP-gebundenen Wertpapiere, die der
Anleger erhält, dann wird der fiktive Nennbetrag der BIP-gebundenen
Wertpapiere auf Grundlage der zum 31. Dezember 2003 geltenden
Devisenkurse berechnet. In Bezug auf die BIP-gebundenen Wertpapiere
erfolgen keine Kapitalzahlungen. Die Anleger erhalten während der
Laufzeit oder bei Verfall ihrer BIP-gebundenen Wertpapiere (abgesehen
von den nachstehend aufgeführten Fällen) keinerlei Zahlungen.
Zahlungen ........................................ Alle Zahlungen auf BIP-gebundene Wertpapiere sind von der
Entwicklung des argentinischem BIP abhängig (wie nachfolgend
beschrieben) und unterliegen den nachfolgend dargestellten
Bestimmungen. Zahlungen auf BIP-gebundene Wertpapiere basieren auf
dem fiktiven Nennbetrag der BIP-gebundenen Wertpapiere.
Währung für Zahlungen ................ Zahlungen auf die BIP-gebundenen Wertpapiere erfolgen in der Währung
des Neuen Wertpapiers, an das das BIP-gebundene Wertpapier anfänglich
gekoppelt ist. Dabei kann es sich um U.S. Dollar, Euro oder Peso
handeln.
Berechnungstag ............................... Der Berechnungstag für die BIP-gebundenen Wertpapiere ist der
1. November eines jeden Jahres nach dem maßgeblichen Referenzjahr
(wie nachstehend definiert), erstmalig der 1. November 2006.
Zahlungstag...................................... Gemäß den nachstehend dargestellten Bestimmungen wird Argentinien
am 15. Dezember eines jeden Jahres nach dem maßgeblichen
Referenzjahr Zahlungen auf die BIP-gebundenen Wertpapiere
vornehmen. Die erste Zahlung erfolgt gegebenenfalls am
15. Dezember 2006.
Zahlungsbetrag................................ An jedem Zahlungstag sind die Inhaber von BIP-gebundenen
Wertpapieren zu Zahlungen in Höhe des Verfügbaren BIP-Überschusses
(wie unten definiert) für das entsprechende Referenzjahr multipliziert mit
dem gesamten fiktiven Nennbetrag ihrer BIP-gebundenen Wertpapiere
berechtigt. „Verfügbarer BIP-Überschuss“ ist ein Betrag pro
Währungseinheit des fiktiven Nennbetrags BIP-gebundener Wertpapiere,
der gemäß folgender Formel berechnet wird:
Verfügbarer BIP-Überschuss = (0,05 x BIP-Überschuss) x
Währungskoeffizient je Einheit
wobei:
• BIP-Überschuss in Milliarden Nominal-Peso ausgedrückt wird; und
• Der für die Berechnung maßgebliche Währungskoeffizient je Einheit
nachfolgender Tabelle zu entnehmen ist:
Währung
Währungskoeffizient
je Einheit
U.S. Dollar 1/81,8 = 0,012225
Euro 1/81,8 x (1/0,7945) = 0,015387
Peso 1/81,8 x (1/2,91750) = 0,004190
Der Währungskoeffizient je Einheit repräsentiert das Verhältnis eines
BIP-gebundenen Wertpapiers mit einem fiktiven Nennbetrag von einer
Einheit der betreffenden Währung zum gesamten Umtauschberechtigten
Betrag aller ausstehenden Umtauschberechtigten Wertpapiere
(ca. US$ 81,8 Mrd.), berechnet auf Grundlage der zum 31. Dezember
2003 geltenden Devisenkurse.
Für die Leistung von Zahlungen auf die BIP-gebundenen Wertpapiere
wird der Verfügbare BIP-Überschuss unter Verwendung des
durchschnittlichen, am freien Markt innerhalb von 15 Kalendertagen vor
dem 31. Dezember des jeweiligen Referenzjahrs geltenden Devisenkurses
von Peso in die entsprechende Währung, in der die Zahlungen zu leisten
sind, umgerechnet.
Alle Berechnungen von auf die BIP-gebundenen Wertpapiere zu
leistenden Zahlungen werden durch das Wirtschafts- und
Produktionsministerium der Argentinischen Republik durchgeführt.
Anhang E dieses Prospekts enthält eine Beispielsrechnung in Bezug auf
Zahlungen auf BIP-gebundene Wertpapiere.
Referenzjahr .................................... Das Referenzjahr für die BIP-gebundenen Wertpapiere ist ein
Kalenderjahr zwischen 2005 und 2034 (jeweils einschließlich).
Basis BIP .......................................... Das Basis-Bruttoinlandsprodukt („Basis-BIP”) für jedes Referenzjahr
wird in der nachfolgenden Tabelle angegeben:
Referenzjahr
Basis-BIP
(1993 in Millionen
Peso)
Referenzjahr
Basis-BIP
(1993 in Millionen
Peso)
2005 287.012,52 2020 458.555,87
2006 297.211,54 2021 472.312,54
2007 307.369,47 2022 486.481,92
2008 317.520,47 2023 501.076,38
2009 327.968,83 2024 516.108,67
2010 338.675,94 2025 531.591,93
2011 349.720,39 2026 547.539,69
2012 361.124,97 2027 563.965,88
2013 372.753,73 2028 580.884,85
2014 384.033,32 2029 598.311,40
2015 395.554,32 2030 616.260,74
2016 407.420,95 2031 634.748,56
2017 419.643,58 2032 653.791,02
2018 432.232,88 2033 673.404,75
2019 445.199,87 2034 693.606,89
Ändert sich der Bezugswert der Basispreise, wird das Basis-BIP
entsprechend angepasst (gegenwärtig 1993).
Tatsächliches Reales BIP................ Das tatsächliche reale Bruttoinlandsprodukt („Tatsächliches Reales BIP“)
ist das argentinische Bruttoinlandsprodukt in konstanten Peso für jedes
Kalenderjahr wie vom Instituto Nacional de Estadística y Censos
(„INDEC“) veröffentlicht.
Das INDEC berechnet das Tatsächliche Reale BIP gegenwärtig mit dem
Jahr 1993 als Jahr der Basispreise. Sollte das INDEC in einem Jahr das
Basisjahr zur Berechnung ändern, dann wird das Basis-BIP entsprechend
angepasst. Wenn zum Beispiel das Tatsächliche Reale BIP für das Jahr
2006 auf Grundlage der Preise von 1993 X und auf Grundlage der Preise
von 2000 Y beträgt, dann beträgt das Basis-BIP = Basis-BIP nach obiger
Tabelle multipliziert mit einem Quotienten aus Y und X.
Tatsächliches Nominales BIP......... Das tatsächliche nominale Bruttoinlandsprodukt („Tatsächliches
Nominales BIP“) ist das Bruttoinlandsprodukt Argentiniens in konstanten
Peso für jedes Kalenderjahr wie vom INDEC veröffentlicht.
BIP-Überschuss ............................... Der Überschuss beim Bruttoinlandsprodukt für ein Referenzjahr („BIPÜberschuss“)
ist der Betrag, um den das Tatsächliche Reale BIP das
Basis-BIP, jeweils wie unten beschrieben in Nominal-Peso umgewandelt,
übersteigt. Der BIP-Überschuss wird in Mrd. angegeben.
Zur Bestimmung des BIP-Überschusses für jedes Referenzjahr werden
das Tatsächliche Reale BIP und das Basis-BIP für dieses Referenzjahr in
Nominal-Peso umgewandelt, und zwar durch Multiplikation mit einem
Quotienten aus dem BIP-Deflator wie nachstehend definiert für das
Referenzjahr und dem BIP-Deflator für das Jahr der Basispreise, das für
die Ausweisung des Tatsächlichen Realen BIP und des Basis-BIP dieses
Referenzjahres verwendet wird. Wie oben bereits erwähnt, ist das Jahr
1993 gegenwärtig das Jahr der Basispreise und der BIP-Deflator für
dieses Jahr beträgt 1.
BIP-Deflator..................................... Der BIP-Deflator für ein bestimmtes Jahr („BIP-Deflator“) ist der
Quotient, der sich aus der Division des Tatsächlichen Nominalen BIP für
ein solches Jahr durch das Tatsächliche Reale BIP für das gleiche Jahr
ergibt, jeweils wie vom INDEC veröffentlicht.
Zahlungsvoraussetzungen .............. Argentinien wird Zahlungen auf BIP-gebundene Wertpapiere für ein
bestimmtes Referenzjahr nur dann leisten, wenn die folgenden drei
Voraussetzungen erfüllt sind:
• das Tatsächliche Reale BIP übersteigt für das Referenzjahr das
Basis-BIP;
• das jährliche Wachstum des Tatsächlichen Realen BIP für das
Referenzjahr ist größer als die für dieses Jahr angegebene
Wachstumsrate des Basis-BIP (das Basis-BIP beträgt für das Jahr
2004 Ps. 275.276,01 Mio., berechnet auf Basis des Peso im Jahr
1993); und
• die insgesamt auf ein BIP-gebundenes Wertpapier geleisteten
Zahlungen übersteigen nicht die Obergrenze für Zahlungen auf BIPgebundene
Wertpapiere (wie nachstehend definiert).
Das jährliche Wachstum des Tatsächlichen Realen BIP für ein
Referenzjahr wird berechnet, indem das Tatsächliche Reale BIP für
dieses Referenzjahr durch das Tatsächliche Reale BIP für das Jahr vor
dem Referenzjahr geteilt wird und vom Ergebnis 1 abgezogen wird. Für
diese Berechnung wird das Tatsächliche Reale BIP für das betreffende
Referenzjahr und das vorhergehende Jahr jeweils auf Grundlage des
gleichen Basisjahres bemessen, wobei das Tatsächliche Reale BIP für das
Jahr, das dem Referenzjahr vorausgeht, wie in der Definition des
Tatsächlichen Realen BIP dargestellt, angepasst wird, soweit dies
notwendig ist, um Änderungen beim Basisjahr darzustellen, die während
dieses Referenzjahres umgesetzt wurden. (Für ein Beispiel wie diese
Anpassung erfolgt, siehe oben unter „– Tatsächliches Reales BIP.)
Obergrenze für Zahlungen auf
BIP-gebundene Wertpapiere .........
Der während der Laufzeit der BIP-gebundenen Wertpapiere zu zahlende
Gesamtbetrag darf pro Einheit der BIP-gebundenen Wertpapiere
höchstens 0,48 pro Währungseinheit betragen. Dieser Betrag wird als
„Obergrenze für Zahlungen auf BIP-gebundene Wertpapiere“ bezeichnet.
Wenn Anleger beispielsweise BIP-gebundene Wertpapiere mit einem
fiktiven Nennbetrag von U.S.$ 1 Mio. erhalten, würde die Obergrenze für
Zahlungen auf diese BIP-gebundenen Wertpapiere U.S.$ 480.000
entsprechen.
Wird die Obergrenze für Zahlungen auf BIP-gebundene Wertpapiere in
einem Jahr, in dem Zahlungen erfolgen, vor dem Ende der festgelegten
Laufzeit der BIP-gebundenen Wertpapiere erreicht, gelten diese als in
diesem Jahr verfallen.
Wenn für ein bestimmtes Jahr die fällige Gesamtzahlung im Rahmen
eines BIP-gebundenen Wertpapiers höher als der gemäß der
Zahlungsobergrenze für dieses Wertpapier verbleibende Betrag ist, wird
der gemäß der Obergrenze für Zahlungen auf BIP-gebundene
Wertpapiere verbleibende verfügbare Betrag an den Inhaber dieses
Wertpapiers ausgezahlt.
Anwendbares Recht ........................ Jedes BIP-gebundenes Wertpapier unterliegt dem gleichen Recht wie das
Neue Wertpapier, an das das BIP-gebundene Wertpapier anfänglich
gekoppelt ist.
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